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Die Rente mit 67 gilt als ungeliebte Reform

Die Rente mit 67 ist Bestandteil der Agenda 2010, die von der rot-grünen Bundesregierung unter ihrem Bundeskanzler Gerhard Schröder beschlossen wurde und impliziert die längere Verweildauer auf dem Arbeitsmarkt.

rente mit 67
© RainerSturm / http://www.pixelio.de
An der gesetzlichen Rentenversicherung werden immer wieder Änderungen vorgenommen, die zum Teil die Beiträge, zum Teil aber auch das Renteneintrittsalter betreffen. Letzteres ist bei der Rente mit 67 der Fall, die während der Amtszeit des Bundeskanzlers Gerhard Schröder beschlossen wurde. Sie war Bestandteil der sogenannten Agenda 2010, die von der SPD und den Grünen gemeinsam beschlossen wurde. Sie beinhaltet ein umfangreiches Reformpaket, das dazu beitragen sollte, den Staat finanziell zu sanieren, zu entlasten und seine Ausgaben zu senken.

Insbesondere in der Rentenkasse wurde dies auch bitter nötig. Der Hauptgrund dafür ist der demographische Wandel, der sich in Deutschland seit einigen Jahren vollzieht. Der Anteil älterer Menschen an der Gesellschaft steigt kontinuierlich, da der medizinische Fortschritt zu einer deutlich höheren Lebenserwartung beigetragen hat. Außerdem ist das Gesundheitsbewusstsein der Deutschen in letzter Zeit immer mehr gewachsen. Erschwerend kommt noch die niedrige Geburtenrate hinzu. Immer mehr Frauen verzichten zugunsten ihrer Karriere darauf, eine Familie zu gründen. Vielen Paaren ist auch das finanzielle Risiko zu groß, das ein Kind zwangsläufig mit sich bringt. Dieser Trend sorgt dafür, dass immer weniger junge Menschen für die wachsende Zahl der Ruheständler aufkommen müssen. Laut Generationenvertrag werden die Zahlungen an die heutigen Rentner nämlich mit den Rentenbeiträgen der derzeitigen Arbeitnehmer finanziert. Das Gleichgewicht gerät bei diesem System jedoch immer mehr ins Schwanken. Daher mussten zwangsläufig Veränderungen vorgenommen werden. Die damalige Regierung hielt die Rente mit 67 für die beste Lösung.

Allerdings sorgte diese Reform in der Bevölkerung für massive Empörung, da es sich dabei faktisch um eine versteckte Rentenkürzung handelt. Viele Alternativen gab es jedoch nicht, um die Finanzierungslücken in der Rentenversicherung aufzufüllen. Eine Beitragserhöhung hätte vermutlich nicht weniger Unmut ausgelöst. Wer bereits sehr früh ins Berufsleben eingetreten ist, muss mit dem Ruhestand übrigens gar nicht zwingend bis 67 warten. Wer mindestens 65 Jahre alt ist und 45 Jahre oder länger in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann ohne finanzielle Einbußen in Rente gehen.

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