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Discountbroker: wirklich die sinnvolle Abwicklung?

Onlinebanking, elektronische Medien und Wertpapiere – diese Themen sind in aller Munde und hier setzten so genannte Discountbroker gezielt an, um Kunden mit Versprechen der schnellen und günstigen Abwicklung zu locken.

Wertpapiergeschäfte haben einigen Zeitbedarf, keine Frage. Diese Abwicklungen in professionelle Hände abzugeben, ist eine lockende Möglichkeit. Auch wenn die elektronischen Medien praktisch überall präsent sind, ist es mit großem Zeitaufwand verbunden, die eigenen Anlagen zu kontrollieren und die Abwicklungen alle selbst vorzunehmen. Discountbroker setzen genau hier an und versprechen ihren potenziellen Kunden eine sehr schnelle und dabei kostengünstige Abwicklung der Wertpapiergeschäfte unter Nutzung des Telefons, Telfaxes oder auch des Internets.

Internetbroker betätigen sich in einem neuen Geschäftstyp, der in der Branche auch als „Execution-Only-Business“, kurz EOB, bezeichnet wird. In diesem relativ neuen Geschäftsbereich sind Discountbroker auf beruflichem Neuland unterwegs und konkurrieren hier mit niedergelassenen Filialbanken, bei denen die individuelle Beratung und Betreuung der Kunden noch oberstes Ziel ist. Genau dieser Beratungspflicht versuchen sich einige der Broker aber zu entziehen. Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes wurden die Discountbroker im Hinblick auf die Informationspflicht noch entlastet, denn für sie gilt nur eine stark reduzierte Aufklärungspflicht, da gemäß dem Urteil die Übermittlung von Standardinformationen für den Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung zum Discountbroker ausreichend sein müssen.

Wer sich in eine Geschäftsbeziehung mit dem Discountbroker begibt, ist teilweise auf Neuland unterwegs, das einen Pflichtenkreis des Brokers nicht im Detail klärt. Die auch gern von der Branche als Billigbroker bezeichneten Broker sind allerdings dazu verpflichtet, die Kunden vor der Auftragsannahme darüber zu informieren, dass diese keine Beratungsleistung zu beanspruchen haben. Die Verpflichtung des Discountbrokers beschränkt sich darauf, den Kunden zu seinem Erfahrungsschatz und seinem Wissenstand innerhalb des Wertpapiergeschäftes zu befragen und hier sind gezielte Fragen im Hinblick auf die Ziele der Anlage sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse nur dann notwendig, wenn Kredit- oder Wertpapierkäufe geplant werden.

Die Einstufung der Kunden seitens des Discountbrokers ist inzwischen gängige Methode, deren Haftung zu reduzieren und hier sollten Kunden eine Einstufung in eine höhere Risikoklasse dringend prüfen, wenn keine ausreichenden Fachkenntnisse bestehen, denn nachträgliche Schadenersatzansprüche sind kaum durchsetzbar.

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