Für Rechner: Tonnagesteuer begünstigt Investitionen
Die Tonnagesteuer ist die Grundlage für die Gewinnermittlung bei Handelsschiffen und ermöglicht Steuersparmodelle, wie zum Beispiel Schiffsfonds. Es kann sich lohnen, diese Zusammenhänge zu verstehen und zu nutzen.
Bei der Tonnagesteuer handelt es sich, im Gegensatz zur weit verbreiteten Meinung in der Öffentlichkeit, um keine eigenständige Steuer, sondern es handelt sich um eine Methode, durch die der Gewinn aufgrund des Betriebes eines Handelsschiffes ermittelt werden muss. Ferner betriebt die Tonnagegewinnermittlung nur diejenigen Handelsschiffe, die auch international zum Einsatz kommen, also zum Beispiel nicht die Binnenschifffahrt innerhalb von Deutschland. Es handelt sich bei der Tonnagesteuer um eine pauschale Gewinnermittlungsmethode, die auf der Basis der Größe des Schiffes bzw. der Ladekapazität berechnet wird. Wie hoch die jeweilige Auslastung der Kapazität des Schiffes tatsächlich ist, spielt keine Rolle bei der Berechnung. Aufgrund dieser Tatsache ist der steuerliche Gewinn in der Regel sehr niedrig und daher werden zum Beispiel auch Beteiligungen an Schiffen für viele Anleger, die Steuer sparen möchten, sehr interessant. Man kann in diesem Bereich beispielsweise Anteile an so genannten Schiffsfonds erwerben. Dabei handelt es sich um geschlossene Fonds, die in Handelsschiffe investieren. Aufgrund der Anwendung der Tonnagesteuer ist der zu versteuernde Gewinn des Anlegers minimal, tatsächlich kann man jedoch mit einer Rendite zwischen vier und sieben Prozent rechnen. Neben der Tatsache, dass es sich um ein international eingesetztes Handelsschiff handeln muss, gibt es aber noch weitere Voraussetzungen, damit die Tonnagesteuer auf Antrag beim Finanzamt hin angewendet werden darf. Dazu gehört unter anderem, dass entweder Güter oder Personen (Fähren) mit dem Schiff befördert werden müssen, sich die Geschäftsleitung im Inland befinden muss oder das Schiff als solches in einem inländischen Schiffsregister eingetragen sein muss. Der Gewinn, der nun aufgrund der Tonnagesteuer tatsächlich berechnet wird, richtet sich nach der Größe des Schiffes, der so genannten Nettoraumzahl (NRZ) und wird pro Tag des Betriebes gerechnet. So fallen zum Beispiel bei einem Schiff mit einer NRZ zwischen 100 und 1.000 pro Tag 0,92 Euro (stets pro 100 NRZ) an, zwischen 1.000 und 10.000 NRZ sind es noch 0.69 Euro und über 25.000 NRZ sind nur noch 23 Cent pro 100 NRZ zu zahlen. Je größer die Ladekapazität wird, desto geringer wird also der angesetzte Gewinn.
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