Garantiezins - Begriff aus dem Versicherungsrecht
Der Garantiezins ist ein Begriff aus dem Lebens- und Krankenversicherungsrecht. Er bezeichnet vereinfachend gesagt bei der Lebensversicherung den Zinssatz, zu dem die Einzahlung bis zur Rückzahlung verzinst werden muss.
Der Garantiezins ist ein veralteter Begriff aus dem Versicherungsrecht. Richtig heißt er Höchstrechnungszins und legt den Zinssatz fest, den Versicherungen für ihre Deckungsrückstellungen, also ihre künftigen Verpflichtungen, maximal zugrunde legen dürfen. Der Zinssatz wird durch eine Verordnung des Finanzministeriums festgesetzt und darf höchstens 60 Prozent der durchschnittlichen Rendite zehnjähriger Staatsanleihen betragen. Der Garantiezinssatz ist für alle Lebensversicherer gleich. Das seit einigen Jahren extrem niedrige Zinsniveau wirkt sich daher auch direkt auf die Rendite der Lebensversicherungen aus.
Derzeit beträgt der Zinssatz für Lebensversicherungen 2,25 Prozent. Dies ist wesentlich weniger als noch vor Jahren, als die durchschnittliche Rendite der zehnjährigen Staatsanleihe noch bei 8 Prozent lag und die Einlagen der Lebensversicherer mit 4,8 Prozent verzinst werden mussten.
Wenn eine Lebensversicherung höhere Renditen angibt, kann sie das nur im Rahmen erwirtschafteter Überschussanteile tun. Diese Überschussanteile sind aber im Gegensatz zum Garantiezins keineswegs für die Zukunft garantiert. Für die Vergangenheit kann eine Versicherungsgesellschaft eine solche Garantie gewähren, wenn sie die Erträge tatsächlich erwirtschaftet und für die Überschussbeteiligung zurückgestellt hat.
Oft wird aber auch von Banken bei Kapitalanlagen oder Krediten von Garantiezins gesprochen. Dann bezeichnet dieser Begriff eine vertraglich vereinbarte Verzinsung, die beispielsweise bei einer Kapitalanlage mindestens in Höhe des Garantiezinses liegt, oder bei einem Kredit mit variabler Verzinsung des Zinssatzes kennzeichnet, der maximal zu zahlen sein wird. Eine solche Zinsgarantie unterliegt der freien Vereinbarung und wird nicht amtlich überwacht. Hat man beispielsweise von der Bank einen Garantiezins für eine Kapitalanlage für die nächsten zehn Jahre garantiert erhalten, gilt dies so lange, wie die Bank zahlungsfähig ist. Würde sie in die Insolvenz fallen, würde die Garantiezinsvereinbarung sofort enden und die Kapitalanlage, so sie bestehen bleibt, nur noch mit dem üblichen Zinssatz bedient werden.
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