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Geld verleihen unter Bekannten ist oft problembehaftet

Wenn man Geld benötigt, geht man normalerweise zu einem Institut, das Kreditbeträge verteilt. Diese Kredite sind zinsbelastet, daher kann man auch Geldbeträge von Bekannten leihen.

geld verleihen
© Jörg Willecke / http://www.pixelio.de
Kreditinstitute, die Geld ausleihen, sind große Banken oder andere Kreditgesellschaften. Benötigt man Geld, um über die Runden zu kommen oder für die Verwirklichung einer Geschäftsidee, muss man normalerweise mit solchen Instituten Kreditverträge abschließen und das geliehene Geld in einem festgelegten Zeitraum zurückzahlen. Diese Kredite sind aber mit hohen Zinsen beaufschlagt. Daher werden oftmals kleinere Geldsummen von Bekannten oder Verwandten und Freunden geliehen. Bei diesen kleinen Leihgeschäften sollte man aber einige Punkte beachten, da sie sehr riskant sein können.

Ein ­Geldverleih unter Bekannten nennt man in der Rechtssprache ein Darlehen erteilen. Dabei ist die Summe unbegrenzt und der Geldgeber hat einen Anspruch auf die Rückzahlung des Betrages zu einem einvernehmlich bestimmten Zeitpunkt. Theoretisch würde es rechtlich ausreichen, wenn ein mündlicher Vertrag über das Darlehen geschlossen würde. Auch dann hätte der Geldgeber das Rückerstattungsrecht. Allerdings könnte er diesen mündlichen Vertrag nicht nachweisen, daher sollte man bei größeren Geldbeträgen immer ein schriftliches Dokument anfertigen. Dennoch ist unter Bekannten ein Vertrag eher unüblich. Vor allem wenn es sich um gute und vormals vertrauenswürdige Freunde handelt, kann ein Schriftstück über das Darlehensgeschäft einen falschen Eindruck hinterlassen und die freundschaftliche Beziehung belasten. Doch Freundschaften oder Beziehungen können zu Bruch gehen und man geht getrennte Wege. Ob sich in diesem Fall der Darlehensnehmer bedingungslos bereit erklärt, den Geldbetrag an den Geldgeber zurückzuzahlen, ist eine andere Frage.

Wenn man keinen schriftlichen Vertrag über das Darlehen abschließen möchte, so bleibt noch die Möglichkeit Zeugen herbeizuholen. Meistens finden Darlehensgeschäfte unter vier Augen statt, daher scheidet diese Option oftmals aus. Wenn absehbar ist, das die Person, der man den Geldbetrag geliehen hat, sich nicht kurzfristig bereit erklären wird das Geld zurückzuzahlen, sollte man vor einem möglichen Prozess Zeugen beschaffen. Im Nachhinein ist das möglich, wenn man im Freundeskreis den Schuldner auf das Darlehen mit Erwähnung der Darlehenshöhe beiläufig anspricht. Der Schuldner könnte dann das Schuldverhältnis vor Anderen eingestehen. So oder bei anderen Situationen gewinnt man nach Vollzug des Geldgeschäftes Zeugen. Zudem können diese Zeugen den Ort, die Zeit und den Rahmen, wann sie von dem Darlehensgeschäft mitgekriegt haben, meistens genau definieren. Eine Aussage, die auf unbegründeten Tatsachen beruht, ist vor Gericht meistens wertlos. Man könnte ebenfalls versuchen, im Nachhinein einen Vertrag zu verfassen, sollte das Verhältnis zu dem Schuldner noch intakt sein. Auf jeden Fall muss der Gläubiger den Beweis erbringen, das Geld verliehen zu haben, wenn er es wieder zurückhaben will.

In einem Vertrag über ein Darlehen müssen verschiedene Fakten festgeschrieben sein. Zum Einen müssen der Schuldner und der Gläubiger erwähnt werden und der Gegenstand des Vertrages, die Erteilung eines Darlehens. Zudem muss das genaue Datum der Darlehensübergabe verzeichnet sein. Dass die Übergabe stattfand, muss auf jeden Fall festgehalten werden. Die reine Absichtserklärung, ein Darlehen zu erteilen, reicht auch in einem von beiden Seiten unterschriebenen Darlehensvertrag nicht aus, um das Schuldnerverhältnis vor Gericht nachzuweisen.

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Kommentare

Bernecker1977
16.06.11, 11:26
Problematisch ist es für die Freundschaft, wenn das Geld nicht wieder zurück kommt. Oma sagte immer "bei Geld hört die Freundschaft auf" :keks:

Gruß Bernecker1977
paul68
16.06.11, 11:23
Unter Bekannten sollte man nur soviel Geld verleihen, wie man problemlos auch notfalls "abschreiben" kann, das ist meine Erfahrung.
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