Geld verleihen unter Bekannten ist oft problembehaftet
Wenn man Geld benötigt, geht man normalerweise zu einem Institut, das Kreditbeträge verteilt. Diese Kredite sind zinsbelastet, daher kann man auch Geldbeträge von Bekannten leihen.

Ein Geldverleih unter Bekannten nennt man in der Rechtssprache ein Darlehen erteilen. Dabei ist die Summe unbegrenzt und der Geldgeber hat einen Anspruch auf die Rückzahlung des Betrages zu einem einvernehmlich bestimmten Zeitpunkt. Theoretisch würde es rechtlich ausreichen, wenn ein mündlicher Vertrag über das Darlehen geschlossen würde. Auch dann hätte der Geldgeber das Rückerstattungsrecht. Allerdings könnte er diesen mündlichen Vertrag nicht nachweisen, daher sollte man bei größeren Geldbeträgen immer ein schriftliches Dokument anfertigen. Dennoch ist unter Bekannten ein Vertrag eher unüblich. Vor allem wenn es sich um gute und vormals vertrauenswürdige Freunde handelt, kann ein Schriftstück über das Darlehensgeschäft einen falschen Eindruck hinterlassen und die freundschaftliche Beziehung belasten. Doch Freundschaften oder Beziehungen können zu Bruch gehen und man geht getrennte Wege. Ob sich in diesem Fall der Darlehensnehmer bedingungslos bereit erklärt, den Geldbetrag an den Geldgeber zurückzuzahlen, ist eine andere Frage.
Wenn man keinen schriftlichen Vertrag über das Darlehen abschließen möchte, so bleibt noch die Möglichkeit Zeugen herbeizuholen. Meistens finden Darlehensgeschäfte unter vier Augen statt, daher scheidet diese Option oftmals aus. Wenn absehbar ist, das die Person, der man den Geldbetrag geliehen hat, sich nicht kurzfristig bereit erklären wird das Geld zurückzuzahlen, sollte man vor einem möglichen Prozess Zeugen beschaffen. Im Nachhinein ist das möglich, wenn man im Freundeskreis den Schuldner auf das Darlehen mit Erwähnung der Darlehenshöhe beiläufig anspricht. Der Schuldner könnte dann das Schuldverhältnis vor Anderen eingestehen. So oder bei anderen Situationen gewinnt man nach Vollzug des Geldgeschäftes Zeugen. Zudem können diese Zeugen den Ort, die Zeit und den Rahmen, wann sie von dem Darlehensgeschäft mitgekriegt haben, meistens genau definieren. Eine Aussage, die auf unbegründeten Tatsachen beruht, ist vor Gericht meistens wertlos. Man könnte ebenfalls versuchen, im Nachhinein einen Vertrag zu verfassen, sollte das Verhältnis zu dem Schuldner noch intakt sein. Auf jeden Fall muss der Gläubiger den Beweis erbringen, das Geld verliehen zu haben, wenn er es wieder zurückhaben will.
In einem Vertrag über ein Darlehen müssen verschiedene Fakten festgeschrieben sein. Zum Einen müssen der Schuldner und der Gläubiger erwähnt werden und der Gegenstand des Vertrages, die Erteilung eines Darlehens. Zudem muss das genaue Datum der Darlehensübergabe verzeichnet sein. Dass die Übergabe stattfand, muss auf jeden Fall festgehalten werden. Die reine Absichtserklärung, ein Darlehen zu erteilen, reicht auch in einem von beiden Seiten unterschriebenen Darlehensvertrag nicht aus, um das Schuldnerverhältnis vor Gericht nachzuweisen.
Schreibe Deinen Kommentar
Kommentare
Gruß Bernecker1977
| Titel |
|---|
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|

