Gesetzliche Rente mit 60 oder private Versicherung
Wer die Rente mit 60 Jahren erhalten will, muss sich vorher informieren, ob dies mit der gesetzlichen Rente oder nur durch privates Engagement möglich ist. Im Internet finden sich dazu viele Artikel und Ratschläge.
Um bereits Rente mit 60 Jahren zu bekommen, ist das Sammeln von Informationen wichtig. Denn ob der frühere Rentenbeginn möglich ist, hängt immer von verschiedenen Faktoren ab. Da die Regelaltersrente auf 67 Jahre heraufgesetzt wurde, gibt es nur noch sehr wenige Möglichkeiten schon früher in den Ruhestand zu gehen. Frauen haben bessere Chancen als Männer, allerdings müssen sie auch ein paar Vorschriften erfüllen. Zum einen müssen die Frauen vor dem Jahr 1951 geboren sein und mindestens 15 Jahre Beitragszahlungen geleistet haben. Zum anderen müssen sie nach dem vierzigsten Lebensjahr noch einmal mindestens 120 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzlichen Rentenkassen eingezahlt haben. Erst dann gibt es die Möglichkeit für die Rente mit 60 Jahren.
Es muss jedoch beachtet werden, dass die Frührente dann mit mindestens 18 Prozent Abschlag ausgezahlt wird. Eine andere Möglichkeit gibt es noch für Personen, die bereits seit Anfang 1990 eine Berufsunfähigkeitsrente bekommen oder die Erwerbsunfähigkeitsrente. Da beide Renten als Vollrente berechnet werden, können Sie dann ab dem 60ten Lebensjahr als Altersrente umgerechnet werden. Der einzige Nachteil ist in diesem Fall, dass die Altersrente neu berechnet wird uns nicht so hoch sein wird, wie die bis dahin gezahlte Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente.
Dann gibt es noch eine weitere Möglichkeit um die Rente mit 60 zu erhalten. Wer 35 Jahre Beitragszeiten nachweisen kann und mindestens 50 Prozent schwerbehindert ist, kann einen entsprechenden Antrag auf Rente mit 60 stellen und hat gute Chancen, dass er angenommen wird.
Einfacher haben es da Selbstständige oder Personen, die noch zusätzlich eine private Versicherung abgeschlossen haben. Diese Art der Versicherung ist die Lebensversicherung oder die private Rentenversicherung. Die Versicherungsgeber vereinbaren mit dem Versicherten in dem abzuschließenden Vertrag, wann und in welcher Höhe der Versicherte seine Zahlungen erhalten wird. Private Lebens- oder Rentenversicherungen sind dabei nicht an die gesetzlichen Regelungen wie zum Beispiel das Renteneintrittsalter gebunden, sie können frei verhandelt werden.
Abschließend zeigt sich also, dass die gesetzliche Rente mit 60 an viele Voraussetzungen gebunden ist. Wer dennoch frühzeitig in Rente gehen möchte, sollte daher langfristig planen und möglichst entsprechende Zusatzversicherungen abschließen.
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