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Klassische Kapitalanlagen: Mit Dividenden gut verdienen

Als Dividenden wird der ausgeschüttete Gewinnanteil einer Aktiengesellschaft, Genossenschaft oder GmbH an die Bezugsberechtigten bezeichnet.

Der Gewinn, der von den Kapitalgesellschaften an ihre Aktionäre ausgeschüttet wird, wird als Dividenden bezeichnet. Auch bei den Genossenschaften kennt man den Begriff Dividenden. Hier sind es die anteiligen Gewinne, die an die Inhaber der Genossenschaftsanteile ausgezahlt werden. Bei der Ausschüttung der Gewinne einer GmbH wird im Volksmund auch oft von Dividenden gesprochen, obwohl hier die rechtlich korrekte Bezeichnung Gewinnausschüttung lautet.

Die Höhe der Dividenden wird in der Jahreshauptversammlung festgelegt. Dieser Beschluss kann mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Wie eine solche Mehrheit zustande kommt, kann man in den Satzungen der jeweiligen Aktiengesellschaften und Genossenschaften nachlesen. Bei beidem gibt es sowohl Varianten, bei denen die Zahl der Aktionäre zugrunde gelegt wird, als auch solche, bei denen die Wertung der Stimmen sich nach der Zahl der gehaltenen Anteile und Aktien bestimmt.

In Deutschland ist die Zahlung der Dividenden einmal pro Jahr üblich, wobei die eigentliche Auszahlung am Tag nach dem Beschluss erfolgt. Bezugsberechtigt ist derjenige, in dessen Besitz sich die Aktie zum Tag des Beschlusses befand. In den Vereinigten Staaten ist es gängige Praxis, die Erlöse aus den Aktien pro Quartal auszuzahlen. Das hat für den Aktionär den Vorteil, dass er die erzielte Rendite schon früher wieder an anderer Stelle investieren kann.

Für die Auszahlung der Dividenden kennt man verschiedene Formen. Das muss nicht zwingend Bargeld sein. Durchaus üblich ist auch die Abgeltung der Dividenden durch die Ausgabe von Wirtschaftsgütern mit einem entsprechenden finanziellen Gegenwert. Das wird häufig bei den Aktien praktiziert, die sich im Besitz von Mitarbeitern befinden. Eine weitere Form der Abgeltung der Gewinne sind die so genannten Stockdividenden. Dabei werden kostenlose Aktien mit einem Nennwert ausgegeben, der dem finanziellen Gegenwert des anteilig erzielten Gewinns entspricht.

Die erzielten Dividenden unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. Januar 2009 der Abgeltungssteuer. Dieser Anteil wird bei der Ausschüttung von den Unternehmen sofort abgezogen und geschlossen an den Fiskus abgeführt. Der Bezugsberechtigte erhält über die Abführung des Steueranteils und des darauf anfallenden Solidaritätszuschlages sowie der Kirchensteuer eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt, wo er sie auf Antrag auch mit seinem persönlichen Steuersatz verrechnen lassen kann.

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