Rentenbescheid prüfen: Worauf man achten sollte
Die Zusendung des Rentenbescheids ist für viele Versicherte ein spannender Moment. Wenn die zugesagte Rentenhöhe zu niedrig sein sollte, könnte eine Überprüfung der Daten angebracht sein.

Die größte Fehlerquelle ist vermutlich bei der Dateneingabe zu finden. Die Rentenbescheide greifen heute selbstverständlich auf digitalisierte Daten der Rentenversicherten zurück, doch auch diese mussten zuvor gesammelt und in das System eingepflegt werden. Wenn es hierbei zu Fehlern gekommen ist, können auch die Rentenbescheide fehlerhaft sein. Ein erster Blick auf den Rentenbescheid und aller dort gemachten Angaben zur eigenen Person sollte also unbedingt geworfen werden. Mögliche Detailfehler können hierbei etwa Zahlendreher sein. Grundsätzlich wird es so sein, dass die Fehlerwahrscheinlichkeit mit der Zahl der benötigten Daten steigt. Wer während seines Berufslebens also häufig den Arbeitgeber gewechselt hat, über den sind auch mehr rentenversicherungsrelevante Daten gesammelt worden, in denen sich Fehler finden konnten. Zu diesen Problemfeldern gehören auch lange Arbeitslosigkeitszeiten oder krankheitsbedingte Ausfälle. Wer in diesen Bereichen während seines Erwerbslebens Besonderheiten aufzuweisen hatte, sollte seinen Rentenbescheid besonders gründlich prüfen.
Die Höhe der späteren Rente befindet sich bei den Rentenbescheiden bereits auf der ersten Seite. Prüfungsrelevante Daten befinden sich jedoch erst auf den folgenden Seiten. Sie betreffen den Versicherungsverlauf und sind abgleichbar mit den Versicherungsbescheinigungen des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeber. Wichtige Daten, die aus den Lohnunterlagen für den Abgleich entnommen werden sollten, sind die Bruttoentgelte und die Zeiträume, während der sie gezahlt wurden.
Danach sollte man sich den Fehlzeiten zuwenden. Schon aus der Erinnerung heraus kann man häufig feststellen, ob die angegebenen Versicherungszeiten mit dem eigenen Lebensverlauf übereinstimmen können. Besonders schwierig können die entsprechenden Nachweise dann sein, wenn sich nur sehr kurze Fehlzeiten ergeben haben. Da diese aber auch nur eine geringe Auswirkung auf die endgültige Rentenhöhe haben, sollte eine grobe Prüfung aus dem Gedächtnis trotzdem vorgenommen und Fehler in einem eventuellen Widerspruch aufgenommen werden.
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