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Riester: Bausparvertrag mit staatlichen Zulagen

Der Bau oder Kauf einer Immobilie, und damit auch ein Bausparvertrag, wird vom Staat mit Zulagen beziehungsweise mit Steuervorteilen gefördert. Diese entsprechen der normalen Förderung für die Riester-Rente.

riester bausparvertrag
© S. Hofschlaeger / http://www.pixelio.de
Zu Beginn der Riester-Förderung gab es die Zulagen nur auf spezielle und ausgesuchte Produkte. Fondsanlagen mit einem Versicherungsmantel oder Banksparpläne wurden gefördert; das Bausparen hat der Gesetzgeber zu Beginn offenbar vergessen oder nicht gewollt. Dieses wurde später nachgeholt und korrigiert.

Die Riester-Bausparverträge sind besonders für diejenige geeignet, die in einigen Jahren Immobilieneigentum schaffen wollen. Die Bausparkassen haben sich auf die neue Situation sehr schnell eingestellt und bieten die bisher ungeförderten Bauspartarife auch in ähnlicher Form als Wohnriester-Verträge an Der Vorteil für den Bausparer liegt klar auf der Hand: Neben der eigenen Einzahlung hilft der Staat über die Gewährung der Zulagen oder der Steuervorteile erheblich bei der Ansparung des notwendigen Guthabens mit.

Genau wie bei einem normalen Bausparvertrag kommt der Sparer nach Ansparung des notwendigen Guthabens und Erreichen einer bestimmten Punktzahl in den Genuss eines günstigen Darlehens. Dieses Bauspardarlehen ist mit einem günstigen Zinssatz ausgestattet, der bereits bei Abschluss des Vertrages feststeht und sich während der Laufzeit auch bei erheblichen Veränderungen am Zinsmarkt nicht mehr ändert. Auf diese Weise bekommt der Bauherr oder Käufer eine Sicherheit in seine Immobilienfinanzierung, die ihm den späteren Kapitaldienst erleichtert.

Hat der Bausparer das günstige Bauspardarlehen in Anspruch genommen, so kann er die staatlichen Zulagen oder steuerlichen Vorteile für die Tilgung des Darlehens beantragen. Hat er aber noch weitere Darlehen laufen, so bietet sich die Aufnahme eines Riester-Darlehens bei der Bank an, denn die Verzinsung ist dort in den meisten Fällen höher als bei einem Bauspardarlehen. Die Zulagen fließen dann in Form von Sonderzahlungen ein.

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