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Riester Rente vergleichen und bares Geld sparen

Unter der Riester Rente versteht man privat finanzierte, aber vom Staat durch Zulagen geförderte Renten. Wer eine solche Rente abschließen möchte, für den lohnen sich vorab Vergleiche.

riester rente vergleichen
© Ren´e Pescht / http://www.pixelio.de
Als vor einigen Jahren in Politik und Öffentlichkeit heftig über die Reform der sozialen Absicherung im Alter diskutiert wurde, gehörte die sogenannte Riester Rente zu den am häufigsten verwendeten Schlagworten. Dadurch, dass 2001/2002 durch die damalige Bundesregierung das Nettorentenniveau auf 67 Prozent reduziert wurde, gelangte man schnell zu der Erkenntnis, dass man als Bürger auf Dauer wohl nicht um eine zusätzliche private Altersabsicherung herumkommen würde, sofern man auch im Rentenalter den gewohnten Lebensstandard halten wollte. Es wurde festgestellt, dass die staatliche Rente in den meisten Fällen wohl nur noch zur Grundversorgung genügen würde. Umso dringender stellte sich da natürlich die Frage nach Alternativen. Dass die Bürger privat zusätzlich Geld würden zurücklegen müssen, war bereits geklärt. Aber welche Sparmodelle in diesem Fall die günstigsten sein sollten, darüber herrschte große Unklarheit. In diesem Spannungsfeld aus Unsicherheit und Unwissenheit entstand damals die Riester Rente, welche nach dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung benannt wurde.

Riester war es, der seinerzeit den Vorschlag machte, die freiwillige private Altersvorsorge durch eine Zulage vom Staat zu unterstützen. Dadurch sollte es den Sparern attraktiv gemacht werden, schon frühzeitig eigenverantwortlich Geld für die Altersvorsorge zu sparen, denn es gab die Befürchtung, dass dies ansonsten wohl nur die wenigstens wirklich ernsthaft tun würden. Durch die Riester Rente sollte hierzu ein entscheidender Anreiz geschaffen werden. Grundlage dieser Art der Altersvorsorge ist das Altersvermögensgesetz, in dem alle wichtigen Fakten dazu gesetzlich festgeschrieben wurden. Bis heute hat sich die Riester Rente in weiten Teilen der Bevölkerung etabliert, und viele Menschen haben eine zusätzliche Rentenversicherung nach diesem Prinzip abgeschlossen. Dennoch gibt es noch eine große Anzahl von Bürgern, die nach wie vor keinerlei private Altersvorsorge betreiben. Für diese Personen könnte es nach wie vor von Interesse sein, bei der Riester Rente einzusteigen.

Um herauszufinden, ob man für die Riester Rente überhaupt zulageberechtigt ist, muss man schauen, ob man zu den entsprechenden Personenkreisen gehört. Grundsätzlich zulageberechtigt sind alle rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Krankengeld können eine Riester Rente abschließen. Das Gleiche gilt für Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende und sogar Selbstständige, wobei hier nur solche, die rentenversicherungspflichtig sind, eine Möglichkeit haben. Sonstige Selbstständige oder geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte haben leider keine Chance, eine derartige Rentenversicherung abzuschließen. Detaillierte Listen, welche Personenkreise in jedem Fall oder auch mittelbar zulageberechtigt sind, findet man beispielsweise im Internet.

Steht man nun vor der Entscheidung, welches Riester Renten Angebot man für sich wählen soll, so empfiehlt es sich, die vorliegenden Offerten vor der Vertragsunterschrift noch einmal auf Herz und Nieren zu prüfen und entsprechende Vergleiche anzustellen. Schließlich geht es um eine Menge Geld, und gerade in einem solchen Bereich ist es wichtig, dass dies dauerhaft in guten Händen ist.

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