Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers
Vermögenswirksame Leistungen erhält der Arbeitnehmer als Geldleistung des Arbeitgebers auf sein Anlagekonto. Die Höhe der Leistungen ist dabei je nach Zugehörigkeit der Branche unterschiedlich.

Zudem werden die Arbeitnehmersparzulagen auch durch die Finanzämter verwaltet. Die Vermögenswirksamen Leistungen werden als Geldzahlung durch den Arbeitgeber direkt auf das jeweilige Anlagekonto des Arbeitnehmers überwiesen. Dabei erfolgt die Zahlung in der Regel monatlich, zum Zeitpunkt der Lohn- oder Gehaltszahlung. Zudem ist es möglich, das der Arbeitnehmer zu der Vermögenswirksamen Leistung des Arbeitgebers einen Teil dazubezahlt. In dem Fall würde der Anteil des Arbeitnehmers direkt von der Lohn- oder Gehaltszahlung einbehalten werden und mit der Überweisung auf das Anlagekonto eingezahlt werden. Die Vermögenswirksamen Leistungen zählen zum steuerpflichtigen Einkommen des Arbeitnehmers und werden, wie auch die Lohn- oder Gehaltszahlung, besteuert und unterliegen so auch dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen.
Die Arbeitnehmersparzulage hingegen zählt nicht zu der Lohn- oder Gehaltszahlung und wird dementsprechend auch nicht wie das Einkommen des Arbeitnehmers besteuert. Allerdings ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die Anlage der Arbeitnehmersparzulage nachzuweisen. Je nach zugehöriger Branche des jeweiligen Betriebes oder Unternehmens werden die Vermögenswirksamen Leistungen je nach Tarifvertrag oder gesetzlicher Regelung in unterschiedlicher Höhe an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Wer zum Beispiel im Öffentlichen Dienst angestellt ist, erhält als Angestellter oder als Beamter einen Betrag von 6,65 Euro im Monat auf das persönliche Anlagekonto eingezahlt.
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