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Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers

Vermögenswirksame Leistungen erhält der Arbeitnehmer als Geldleistung des Arbeitgebers auf sein Anlagekonto. Die Höhe der Leistungen ist dabei je nach Zugehörigkeit der Branche unterschiedlich.

vermögenswirksame leistungen
© Oliver Weber / http://www.pixelio.de
Vermögenswirksame Leistungen, kurz VWL oder auch VL, stellen eine freiwillige oder eine tarifliche festlegte Leistung eines Arbeitgebers dar. Diese Leistungen des Arbeitgebers können in einem individuellen Arbeitsvertrag oder auch in einem von Brachen abhängigen Tarifvertrag geregelt sein. Diese Geldleistung des Arbeitgebers wird durch eine Arbeitnehmersparzulage nach dem 'Fünften Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer' staatlich gefördert. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt, je nach Art der Vermögenswirksamen Leistung, 20 Prozent oder neun Prozent der Vermögenswirksamen Leistung. Dabei ist der Betrag auf 400 Euro beziehungsweise auf 470 Euro im Jahr begrenzt. Die jeweilige Arbeitnehmersparzulage wird durch das zuständige Finanzamt des Arbeitnehmers festgelegt.

Zudem werden die Arbeitnehmersparzulagen auch durch die Finanzämter verwaltet. Die Vermögenswirksamen Leistungen werden als Geldzahlung durch den Arbeitgeber direkt auf das jeweilige Anlagekonto des Arbeitnehmers überwiesen. Dabei erfolgt die Zahlung in der Regel monatlich, zum Zeitpunkt der Lohn- oder Gehaltszahlung. Zudem ist es möglich, das der Arbeitnehmer zu der Vermögenswirksamen Leistung des Arbeitgebers einen Teil dazubezahlt. In dem Fall würde der Anteil des Arbeitnehmers direkt von der Lohn- oder Gehaltszahlung einbehalten werden und mit der Überweisung auf das Anlagekonto eingezahlt werden. Die Vermögenswirksamen Leistungen zählen zum steuerpflichtigen Einkommen des Arbeitnehmers und werden, wie auch die Lohn- oder Gehaltszahlung, besteuert und unterliegen so auch dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen.

Die Arbeitnehmersparzulage hingegen zählt nicht zu der Lohn- oder Gehaltszahlung und wird dementsprechend auch nicht wie das Einkommen des Arbeitnehmers besteuert. Allerdings ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die Anlage der Arbeitnehmersparzulage nachzuweisen. Je nach zugehöriger Branche des jeweiligen Betriebes oder Unternehmens werden die Vermögenswirksamen Leistungen je nach Tarifvertrag oder gesetzlicher Regelung in unterschiedlicher Höhe an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Wer zum Beispiel im Öffentlichen Dienst angestellt ist, erhält als Angestellter oder als Beamter einen Betrag von 6,65 Euro im Monat auf das persönliche Anlagekonto eingezahlt.

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