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Wann genau muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Wenn man eine Wohnung mietet, muss man meistens zu Beginn eine Kaution zahlen, die nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt werden muss. Sie dient als Sicherheit für ausstehende Leistungen.

kaution zurückzahlen
© Benjamin Klack / http://www.pixelio.de
Die Kaution für eine Mietwohnung beträgt in den meisten Fällen ein bis drei Monatsmieten. Der Mieter überweist diesen Betrag zu Beginn des Mietverhältnisses und erhält ihn zurück, wenn die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde. Die Kaution dient als Sicherheit für den Vermieter, damit der Mieter im Falle von Beanstandungen die Zahlungen nicht verweigern kann. Die letzte Nebenkostenabrechnung erfolgt zum Beispiel grundsätzlich erst nach Ablauf des Mietverhältnisses. Auch nachträgliche Reparaturen, die eigentlich auf Kosten des Mieters zu erledigen gewesen wären, darf der Vermieter von der Kaution bezahlen. Im Mietrecht ist exakt festgelegt, welche Kosten der Mieter tragen muss und welche nicht. Sobald alle ausstehenden Rechnungen beglichen sind, muss der Vermieter die Kaution zurücküberweisen.

Der Mieter hat dabei ein Recht darauf, auch die Zinsen, die mit der Kaution eingenommen wurden, zu verlangen. Der Vermieter ist verpflichtet, das Geld gut anzulegen. Der übliche Zinssatz für eine Anlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist muss erlangt werden, es sei denn, der Mieter ist mit einer anderen Anlage einverstanden. Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter dem Vermieter eine angemessene Zeit lassen, um festzustellen, ob noch Forderungen offen stehen, die mit der Kaution verrechnet werden können. Die Dauer dieser „angemessenen“ Zeit wird von den Gerichten jedoch sehr unterschiedlich bemessen. Die sicherste Lösung ist ein Übergabeprotokoll, das sowohl beim Einzug als auch beim Auszug aus der Wohnung geführt wird und so beiden Parteien als Vergleich zur Verfügung steht. Wird in diesem Protokoll die ordnungsgemäße Übergabe der Wohnung bestätigt, fehlt nur noch die genaue Abrechnung der Nebenkosten. Hierbei kann der Vermieter oft keine frühere Abrechnung vornehmen, da die exakten Heizkosten für die Wohnung erst mit der Abrechnung durch die Ablesefirma berechnet werden können. Steht aufgrund der Erfahrung fest, dass nur ein Teil der Kaution für die Nebenkosten gebraucht wird, darf auch nur ein angemessener Teil zurückbehalten werden. Den Rest muss der Vermieter zeitnah zurückzahlen.

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