Die Landeszentralbank als Zentralbank der Bundesländer
Je eine Landeszentralbank ist bis zum Jahr 2002 für die einzelnen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland als Zentralbank zuständig gewesen. Die Gründung der Banken lag im Jahr 1948.
Die Gründung der Landeszentralbank der meisten Bundesländer basierte im Jahr 1948 auf dem Vorbild der US-amerikanischen Federal Reserve. Hier ist eine in rechtlicher Hinsicht selbständigen Notenbank innerhalb eines Hoheitsgebietes gegen und in Zusammenarbeit ´mit der Bank deutscher Länder wird hier ein Zentralbanksystem auf zweistufiger Basis erzielt. Die Landeszentralbank hat schon seit dem 1. November 1992 ihren Verwaltungsbereich nicht mehr gleichwertig mit den entsprechenden Bundesländern. Seit diesem Datum hatten die Landeszentralbank nur noch neun Banken aufzuweisen, die für nunmehr insgesamt 16 Bundesländer zuständig waren. Eine Zusammenlegung fand zu diesem Datum zwischen der Landeszentralbank von Rheinland-Pfalz sowie der Landeszentralbank Saarland statt. Auch die Bank von Bremen wurde mit der Bank von Niedersachsen sowie Sachsen-Anhalt zusammengelegt. Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein teilen sich seither ebenso eine Landeszentralbank wie auch Berlin und Brandenburg. Für die Freistaaten Sachsen und Thüringen wurde innerhalb der vorläufigen Verwaltungsstellen der Bundesbank eine Landeszentralbank neu gegründet und diese wurde nach Berlin verlegt.
Im Rahmen der Reform der finanziellen Strukturen innerhalb der Bundesbank im Jahr 2002 wurde der Name Landeszentralbank aufgehoben. Inzwischen gelten die Landeszentralbanken als Hauptverwaltungen als uneigenständige Verwaltungsuntergliederungen innerhalb der Deutschen Bundesbank. Die Landeszentralbank erlebte im Jahr 2001 ein Hoch in ihrer Auslastung, denn in diesem Jahr wurde die Vorbereitung für den Umtausch der Deutschen Mark in den Euro vorangetrieben, der letztlich ab dem 1. Januar 2002 als neues Zahlungsmittel in Europa zum Einsatz gelangte. Die Deutsche Bundesbank ist als Hauptbank Deutschlands seither im Bereich unserer Währung in Deutschland für die Ausgabe von Noten und Münzen zuständig und hier ist auch die Deutsche Bundesbank im Bereich der Entgegenwirkung gegen die Inflation aktiv tätig. Als juristische Person des öffentlichen Rechts ist die Zentralbank in der Bundesrepublik Deutschland tätig und hier handelt es sich um eine öffentliche Verwaltung, die ihren Sitz in Frankfurt am Main hat und die innerhalb des Europäischen Systems der Zentralbanken wichtiger Bestandteil ist.
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