Ein eigenes Konto für den Nachwuchs: das Jugendkonto
Ab einem bestimmten Alter ist es sinnvoll, dass Heranwachsende den selbstständigen Umgang mit Geld erlernen. Viele Geldinstitute bieten daher ein sogenanntes Jugendkonto an, das zu bestimmten Konditionen genutzt wird.
Ein solches Jugendkonto kann man in der Regel ab dem 12. Lebensjahr eröffnen - Voraussetzung ist dafür selbstverständlich die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten, da der zukünftige Kontoinhaber selbst nur bedingt geschäftsfähig ist. Auf das neu eröffnete Konto kann in Zukunft das Taschengeld und später auch das erste selbst verdiente Geld eingezahlt werden. Jugendkonten werden grundsätzlich nur auf Guthabenbasis geführt. So kann der Jugendliche nur die Beträge abheben, die auch tatsächlich auf dem Konto gutgeschrieben sind. Mit einer speziellen Kundenkarte kann er Kontoauszüge ausdrucken lassen und auch an Automaten, die zum selben Geldinstitut gehören, Bargeld abheben - natürlich nur so viel, wie auf seinem Konto vorhanden ist. Auch das Online-Banking-Verfahren ist bei einem Jugendkonto meist problemlos möglich, ebenso, wie bei einem "normalen" Girokonto.
Manche Geldinstitute setzen auf besonders lukrative Angebote, um so Neukunden zu gewinnen und im besten Fall langfristig an sich zu binden. Sie verzinsen so das Guthaben sogar zu einem verhältnismäßig hohen Satz oder bieten dem Kontoinhaber ein Startguthaben. Übrigens: Kontoführungsgebühren werden für Jugendkonten grundsätzlich nicht veranschlagt.
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