Ein Konto ohne Schufaeintrag - ist das möglich?
Ein negativer Schufaeintrag ist oftmals der Grund, warum einem Verbraucher die Eröffnung eines Kontos verweigert wird. Daher stellt sich die Frage, ob es auch ein Konto ohne Schufaeintrag gibt.
Ein Girokonto ist heutzutage die Grundlage des Wirtschaftens - für Unternehmen wie für jeden Einzelnen. Es wird benötigt, um am Wirtschaftskreislauf teilzuhaben. Von der Gehaltszahlung über die Abbuchung laufender Kosten wie Miete, Telefonrechnung oder Abschlagszahlung für den Strom bis hin zum bargeldlosen Zahlungsverkehr im Handel – ohne ein Girokonto läuft gar nichts.
Dennoch gibt es viele Menschen, die kein Girokonto haben und auch so leicht keines eröffnen können. Dies betrifft vor allem diejenigen, die einen negativen Eintrag in ihrer Schufa-Auskunft haben, sei es durch eine unregelmäßige Ratenzahlung bei der Rückzahlung eines Kredites oder als Folge einer Privatinsolvenz. Denn es gibt - abgesehen von Sparkonten - kein Konto ohne Schufaeintrag. Das fehlende Vorhandensein eines eigenen Girokontos wirft oft fast unlösbar wirkende Probleme auf. Nur wenige Vermieter akzeptieren die Barzahlung der Miete, Rechnungen müssen, wenn kein Girokonto vorhanden ist, bei der Bank bar überwiesen werden, was mit oftmals hohen Gebühren verbunden ist.
Was viele nicht wissen: die Banken haben sich 1996 im Rahmen des zentralen Kreditausschusses zum sogenannten "Jedermann-Konto" verpflichtet. Dieses "Jedermann-Konto" ist für all diejenigen gedacht, die aufgrund einer negativen Schufa-Auskunft sonst kein Konto eröffnen könnten. Das "Jedermann"-Konto ist ein Girokonto auf Guthabenbasis, das heißt, es sind keinerlei Überziehungen möglich, im Gegensatz zum "normalen" Girokonto, das in der Regel einen Verfügungsrahmen (Dispositionskredit) beinhaltet. Ein "Jedermann-Konto" ist zwar kein Konto ohne Schufaeintrag, aber es bietet jedem die Gelegenheit, am wirtschaftlichen Zahlungskreislauf teilzuhaben. Nur in bestimmten Fällen von Unzumutbarkeit darf einem Kunden das "Jedermann-Konto" von der Bank verweigert werden, zum Beispiel wenn dieser bei der Kontoeröffnung grobe Falschangaben macht, Mitarbeiter oder andere Kunden der Bank belästigt oder das Konto für gesetzeswidrige Zwecke wie Betrug missbraucht. Wenn kein solch zwingender Grund für eine Unzumutbarkeit der Kontoführung seitens der Bank vorliegt, steht der Eröffnung eines Jedermann-Kontos nichts im Wege.
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