Neu auf wallstreet:online?
Jetzt registrieren | Login
x
Benutzername:

Passwort:

Angemeldet bleiben
Passwort vergessen?

Wie funktioniert ein Girokonto auf Guthabenbasis?

In Deutschland muss jedem Menschen die Möglichkeit eingeräumt werden, am bargeldlosen Zahlungsverkehr mithilfe eines Girokontos teilzunehmen. Ob das Konto nur auf Guthabenbasis geführt wird, hängt von den Umständen ab.

girokonto auf guthabenbasis
© Claudia Hautumm / http://www.pixelio.de
Bei der Eröffnung eines Girokontos unterschreibt der Kunde die Genehmigung, dass die Bank sich Auskünfte über seine Solvenz einholen darf. Das ist notwendig, weil bei einem Girokonto in der Regel eine Kontoüberziehung gestattet wird. Es gibt jedoch Personen, denen aufgrund besonderer Umstände der Zugang zu einem normalen Girokonto nicht gestattet wird. Wer sich zum Beispiel im Verfahren der privaten Verbraucherinsolvenz befindet, darf keine Schulden mehr machen. Dazu gehört auch, dass ein Girokonto nicht überzogen werden darf. Gelegentlich eröffnen Eltern für ihre unmündigen Kinder ein Konto auf Guthabenbasis, damit keine unkontrollierten Abbuchungen oder Bargeldverfügungen getätigt werden können. Auch Personen, die an sich nicht mehr geschäftsfähig sind, bekommen durch die Einrichtung eines Girokontos, das sie nur auf Guthabenbasis führen dürfen, die Gelegenheit, ein wenig mehr Verantwortung für ihr Leben zu übernehmen.

Wer ein Konto auf Guthabenbasis eröffnet, schränkt das den Inhaber des Girokontos in einem nicht unerheblichen Maß ein. Zwar hat er jetzt ein Konto, über das er Zahlungen empfangen und Überweisungen tätigen kann, aber er muss stets darauf bedacht sein, dass sein Girokonto eine ausreichende Deckung aufweist. Der Begriff Guthabenbasis besagt, dass Überweisungen oder Lastschriften seitens der Bank nur dann ausgeführt werden, wenn ein entsprechendes Guthaben auf dem Konto vorhanden ist. Auch Bargeld erhält der Kontoinhaber nur in dem Rahmen, in dem sein Konto ein Guthaben aufweist. Die ansonsten für Girokonteninhaber selbstverständliche EC-Card bekommt ein Kunde, der sein Girokonto auf einer reinen Guthabenbasis führt, ebenfalls nicht. Er erhält eine Kundenkarte des entsprechenden Kreditinstitutes, die ihn berechtigt, seine Kontoauszüge zu ziehen und an Automaten seiner eigenen Hausbank auch Bargeld abzuheben.

Ist das Guthaben auf dem Girokonto erschöpft, lässt die Bank automatisch keine weiteren Abbuchungen zu. Jede vorgelegte Lastschrift wird zurückgewiesen. Dadurch entstehen Kosten, die der Kontoinhaber tragen muss. Zusammen mit den anfallenden Kontoführungsgebühren können solche Kosten für zurückgegangene Lastschriften wiederum dazu führen, dass der Guthabensaldo, der durch einen neuen Zahlungseingang auf dem Girokonto entsteht, von vornherein deutlich geringer ausfällt als erwartet. Da die Banken, auch wenn sie den Kunden lange kennen, nicht erlauben dürfen, dass ein Konto auf Guthabenbasis auch nur um einen Euro in einen Minussaldo gehört, sind solche Konten zwar notwendig, aber nicht unbedingt praktisch. Wer also nicht zwangsläufig ein Girokonto führen muss, das nur auf einer Guthabenbasis funktioniert, sollte sich dieser Einschränkung freiwillig nicht unbedingt unterziehen. Für Personen, die rasch den Überblick über ihre Finanzen verlieren und deshalb gelegentlich in Situationen geraten, in denen sie nicht mehr zahlungsfähig sind, ist ein Girokonto, das nur auf einer reinen Guthabenbasis geführt werden darf, aber auch eine sehr gute Möglichkeit, ihre finanzielle Lage selbst wieder in den Griff zu bekommen.

Schreibe Deinen Kommentar

 

Kommentare

OleAnders
20.10.11, 17:50
Sparkassen sind dem Allgemeinwohl verpflichtet! Sie sind anders zu betrachten als bspw. Privatbanken. Die Gemeinden sind Gewährträger, daher müssen sie auch jedem ein Konto zur Verfügung stellen. Das hat mit Bundesland nix zu tun! Ohne Konto hast du doch in der Gesellschaft verloren. Wohin soll der Arbeitgeber denn auch sonst dein Gehalt überweisen??! Weil lesen bildet und sich manch einer vielleicht informieren möchte http://www.kosten-girokonto.de/
okerner
27.03.11, 15:45
Zitat von Anleger1981ich habe gelesen, dass jede Bank ein "Guthabenkonto" bereitstellen muss.

Lesen bildet zwar, hier hat es aber nicht viel gebracht.

Richtig wäre gewesen:
Es gibt eine Selbstverpflichtung der Banken bezüglich eines Guthabenkontos, und es gibt in manchen Bundesländern einen Kontrahierungszwang der Sparkassen, "sofern nichts gegen die Kundenbeziehung spricht".
In der Praxis ist es eher so, daß Du Deinen Anspruch durch alle Instanzen einklagen kannst (teilweise ohne Erfolg), oder daß die Bank sagt: "O.k., hier ist das Konto, kostet monatlich 20€".

Zitat von Anleger1981Oft ist dieses aber mit mtl. Kosten verbunden.

Ich finde es auch schlimm, daß sich Banken erdreisten, für ihre Dienstleistung Gebühren zu berechnen.
Anleger1981
23.03.11, 09:04
ich habe gelesen, dass jede Bank ein "Guthabenkonto" bereitstellen muss.
Oft ist dieses aber mit mtl. Kosten verbunden.
okerner
21.03.11, 15:40
Anmerkung:
Eine Bank, welche sich getraut, jedermann ein einfaches Konto nur für Überweisungen vom und zum Konto, + MasterCard zu Abheben und Bezahlen zu geben, ist die Schwäbische Bank (http://www.global-mastercard.de).

Das ganze gibt es auch als Geschäftskonto (falls wegen negativer Schufa des Geschäftsinhabers niemand anderes ein Geschäftskonto eröffnet).
Mainstern
14.03.11, 02:52
Es setzt eigene Kontrolle, das immer Liquidität auf dem Girokonto ist, voraus. Banken und Sparkassen verdienen aber an Kontenüberziehungen nicht schlecht und sind deshalb an solche Konten nicht interessiert. Sozialhilfeempfänger früher mehr und heute Hartz IV Empfängern ist aber bei örtlichen Sparkassen, deren Eigentümer Städte oder Landkreise sind, ein solches Konto zu bekommen ermöglicht worden, um wieder ihre Mieten so z.Bsp. abbuchen zu lassen.Geldkarten werden aber ohne Zahlungsfunktion in Geschäften ausgegeben, also nur um am Sparkassenterminal bis zur schwarzen Null ist Geld abzuheben.
Passendes im Netz
Titel
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende
Inhalte zu diesem Artikel vor.
 
 
Einen Link vorschlagen: 

Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.

Qualitätskriterien:

Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:

• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen

• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden

• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann

• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen

• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.

Ratgebersuche
Archiv
2009  2010  2011  2012