Wie sich ein schweizer Girokonto eröffnen lässt.
Wer ein Girokonto in der Schweiz eröffnen möchte, hat dazu viele Möglichkeiten. Er kann persönlich einreisen, eine Agentur bemühen oder die Eröffnung bei der jeweiligen Bank auch online vornehmen.

Ob eine bestimmte Einkommenshöhe für eine Girokontoeröffnung notwendig ist, hängt vor allem von der betreffenden Bank ab. Es existieren aber auch Kreditinstitute in der Schweiz, die keine Mindesteinkommenshöhe vorsehen. Außerdem wird auf eine Mindesteinlage zumeist verzichtet, das Konto kann also bei null eröffnet werden. Es ist allerdings notwendig, dass man als Kontoführender selbst in die Schweiz einreist oder einen gesetzlichen Vertreter schickt und mit dem Bankberater Kontakt aufnimmt. Der Vorgang kann daher mit erheblichen Transaktionskosten verbunden sein und diese Kosten müssen gegen die Vorteile abgewägt werden.
Als weitere Möglichkeit bietet sich aber noch die Eröffnung eines Kontos bei einer schweizerischen Online-Bank an. Zwar wird hierdurch die Auswahl möglicher Banken weiter beschränkt, doch der Vertrag kann jederzeit abgeschlossen werden und ein persönliches Erscheinen ist nicht mehr notwendig. Gerade Online-Banken sind dafür bekannt, dass sie eine kostenlose Kontoführung anbieten, die exakten Gebühren hängen aber wieder vom jeweiligen Kreditinstitut ab.
Wer sich bereits für eine bestimmte Bank entschieden hat, kann auch auf die Dienstleistungen der Kontovermittlungsagenturen zurückgreifen, die die Formalitäten für einen übernehmen können.
Schreibe Deinen Kommentar
Kommentare
| Titel |
|---|
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|

