Die fondgebundene Rentenversicherung als Altersvorsorge
Das Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard auch im Rentenalter aufrecht zu erhalten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für eine private Zusatzrente.

Wer eine private Rentenversicherung abschließt, sollte besonders bei der fondsgebundenen Variante darauf achten, dass er einen Tarif mit Beitragserhaltungsgarantie wählt. Auch wenn die Gewinne, die mit solchen fondsgebundenen Versicherungen erzielt werden können, nicht garantiert werden, sorgt diese Beitragserhaltungsgarantie dafür, dass der Versicherte im schlechtesten Fall auf jeden Fall die Höhe seiner eingezahlten Beiträge abgesichert hat. Außerdem ist gerade bei diesen mit ein wenig Risiko behafteten Verträgen die flexible Ablaufphase sehr wichtig. In der Regel liegt diese bei 5 Jahren. Das bedeutet, bereits 5 Jahre vor dem vereinbarten Vertragsablauf könnte der Versicherungsnehmer die Leistungen in Anspruch nehmen, ohne Verluste hinnehmen zu müssen. Sollte die wirtschaftliche Lage dahin tendieren, dass sich Verluste einstellen könnten, wäre das also ein Mittel, diesen Verlusten auszuweichen. Aber die flexible Ablaufphase besagt auch, dass man den Vertrag über denselben Zeitraum über das Vertragsende hinaus weiterführen kann. Somit besteht die Möglichkeit, innerhalb von zehn Jahren zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt die Rente beginnen soll.
Die meisten Versicherer bieten ihren Kunden bei Vertragsablauf auch die Möglichkeit, die Fondsanteile in ein Depot zu überführen und auf eine Wertsteigerung zu warten. Dann entfallen die monatlichen Beiträge zur Rentenversicherung, aber das Kapital wird noch nicht angegriffen. Diese Maßnahmen sind gut geeignet, die Entwicklung des Finanzmarktes zu beobachten und das Rentenkapital erst anzugreifen, wenn die Rendite in einer annehmbaren Höhe zu sein scheint.
Die private Altersvorsorge wird staatlich gefördert. Riester-Rentenverträge, die als Zulagenrente bezeichnet werden, können genauso fondsgebunden abgeschlossen werden wie die steuerlich geförderte Variante, die auch als Basis-Rente bezeichnet wird.
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