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Die private Unfallversicherung: Haftung im Schadensfall

Die Zahl der Unfälle in Deutschland steigt jährlich an, doch die gesetzliche Unfallversicherung greift nur in den seltensten Fällen. Immer mehr Bürger versichern sich deshalb zusätzlich privat.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist Pflicht. Sie greift allerdings nur dann, wenn der Unfall sich am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin oder auch zurück ereignet. Abgesichert sind Arbeitnehmer und Auszubildende am Arbeitsplatz, Kinder in der Schule oder der Kindertagesstätte und Studenten in den Universitäten und Hochschulen. Da sich allerdings immer mehr Unfälle im privaten Bereich ereignen, schließen Deutsche zunehmend auch private Unfallversicherungen ab. Diese Police hilft dann, wenn ein Unfall nachhaltige Auswirkungen auf die Gesundheit des Versicherten hat. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung greift die Private bereits ab dem geringstmöglichen Invaliditätsgrad. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, die mit der Versicherung gemacht wurden.

Es wird zwischen zwei Arten der Unfallversicherung unterschieden. Zum einen hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, die notwendigen Beiträge sofort und in einem Betrag zu zahlen und zum anderen kann er eine laufende Zahlung vereinbaren. Oft bieten die Versicherungen auch Zusatzleistungen wie Krankenhaustagegeld, Kurkostenbeihilfe, Sofortleistungen bei schweren Unfällen oder auch Bergungskosten an. Diese Zusatzleistungen sind mit höheren Versicherungsbeiträgen verbunden. Die Versicherungsleistung bei Eintritt eines Gesundheitsschadens nach einem Unfall soll zur Absicherung bei einer dauernden Beeinträchtigung dienen. Eine Invalidität muss also nachweisbar sein. Die Höhe der Absicherung variiert von Versicherung zu Versicherung und richtet sich nach den zu zahlenden Prämien. Hier empfiehlt sich ein Vergleich der vorhandenen Angebote auf dem Markt, um bei geringstem Einsatz die höchstmögliche Absicherung zu erhalten.

Zur privaten Unfallversicherung zählen auch Abschnittsdeckungen wie die Reiseunfallversicherung oder die Insassenunfallversicherung, welche allerdings extra abgeschlossen werden müssen. Ein neues Modell der privaten Unfallversicherung ist die Beitragsrückgewähr. Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Lebens- und Unfallversicherung. Die regulären Beiträge sind höher als bei der normalen Unfallversicherung, nach Auslaufen des Vertrages oder mit dem Tod des Versicherungsnehmers fließt jedoch ein Großteil der gezahlten Beiträge zurück zum Begünstigten oder dessen Nachkommen. Dies ist sonst nicht der Fall.

Allerdings gibt es auch Bereiche, in denen selbst eine private Unfallversicherung nicht greift. Dies gilt beispielsweise bei Erfrierungen, Vergiftungen, seelischen Störungen und auch bei Selbstverstümmelung. Da es sich hier nicht um ein Ereignis handelt, das durch plötzliche Einwirkung von Außen eintritt, ist eine Invalidität nicht abgesichert. Über den Sinn und Nutzen einer privaten Unfallversicherung wird nach wie vor diskutiert, da sie lediglich bei Invalidität zahlt, die durch einen Unfall verursacht wurde. Invalidität durch Krankheit ist allerdings nicht abgedeckt.

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