Eine gewerbliche Immobilienfinanzierung ist schwierig
Viele Kreditinstitute scheuen sich davor, mit der Finanzierung einer Gewerbeimmobilie ein Risiko einzugehen. Für einige Branchen ist eine Finanzierung unmöglich und die Banken sehen sich die Unterlagen gar nicht an.

Die Finanzierung von gewerblichen Immobilien ist deshalb so schwierig, weil bei einer eventuellen Kündigung der Kredite und der Verwertung der Immobile bei einer Zwangsversteigerung meistens nicht der Wert erzielt werden kann, um die Restvalutenstände der Kredite ausgleichen zu können. Das würde zu einer Forderungsabschreibung der finanzierenden Bank führen, was dort natürlich nicht gern vorgenommen wird. Die Verwertung ist problematisch, weil die Immobilie speziell auf die Anforderungen des Unternehmens ausgerichtet ist. Eine Umnutzung ist häufig auch mit erheblichen Umbaumaßnahmen verbunden, die den Wert der Immobilie aber nicht erhöhen. Mögliche Interessenten sind natürlich bestrebt, einen sehr geringen Kaufpreis zu bezahlen, um weiteren Spielraum für den Umbau zu haben.
Hat der Kunde das Interesse der Bank an der Finanzierung geweckt, so muss er eine Reihe von Unterlagen einreichen. Schwierig ist es besonders dann, wenn der Kunde seine Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielt und nicht einfach nur Gehaltsmitteilungen einreichen kann. Der Gewerbetreibende muss mindestens die letzten drei Jahresabschlüsse und die entsprechenden Steuerbescheide beibringen.
Schreibe Deinen Kommentar
Kommentare
| Titel |
|---|
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|

