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Auto leasen wird auch für Privatleute immer beliebter

Nicht nur für Unternehmen ist das Leasing eine attraktive Alternative zum Autokauf, denn viele wollen sich auch privat ein Auto leasen. Mit individuellen Angeboten entdecken immer mehr für sich das Fahrzeug auf Zeit.

auto leasen
© Thorben Wengert / http://www.pixelio.de
Ein Leasingvertrag ist eine Mischung zwischen Miete und Darlehen. Dabei überlässt der Leasinggeber das Auto dem Leasingnehmer für eine bestimmte Dauer gegen Zahlung von einer monatlichen Rate. Je nach Vereinbarung wird eine Anzahlung geleistet, die dann anteilig von der monatlich zu zahlenden Rate abgezogen wird. Der Leasinggeber, also der Autohändler oder das Autohaus, bleibt dabei Eigentümer des Fahrzeugs. Der Leasingnehmer ist der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter und hat für die Unterhaltung aufzukommen. So muss derjenige, der ein Auto leasen möchte, nicht nur die KFZ-Steuer zahlen, sondern sich auch um eine Versicherung kümmern, sofern nicht im Leasingvertrag ein entsprechendes Angebot schon enthalten ist.

Zu beachten ist allerdings, dass beim Abschluss eines Leasingvertrages die Einkommensverhältnisse wie auch bei der Beantragung eines Kredits überprüft werden, wobei unter Umständen zur Absicherung eine Bürgschaft von einem Dritten verlangt werden kann. Denn der Leasingnehmer ist mit Abschluss des Vertrages fest daran gebunden, für die Laufzeit die jeweilige Rate zu entrichten. Daher sollte ein Leasing gut überlegt sein, da der Privatmann auch für alle Schäden an dem Fahrzeug, die von der Versicherung nicht übernommen werden, einzustehen hat.

Im Unterschied zu einer Finanzierung, wodurch das Fahrzeug im Wege der Ratenzahlung erworben wird, wid das Auto beim Leasing nach einer vereinbarten Zeit wieder an den Leasinggeber zurück gegeben. Hierbei beträgt der Zeitraum in der Regel 24 bis 36 Monate. Viele möchten vor allem deshalb ein Auto leasen, weil sie ein Neues bekommen, auf das sie mindestens zwei Jahre Garantie haben und sich am Ende der Laufzeit wieder für ein anderes neues Fahrzeug entscheiden können. Jedoch sollte darauf geachtet werden, dass das Auto, da es ja immer noch im Eigentum des Autohändlers steht, so wie entgegen genommen auch wieder abgegeben werden muss. Das heißt, dass sowohl Beschädigungen wie Kratzer beseitigt werden müssen, als auch, dass keine größeren Veränderungen vorgenommen werden dürfen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind.

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