Das Privatleasing erfreut sich großer Beliebtheit
Wer ein neues Fahrzeug benötigt, weiß, dass dies schnell zu einer kostenintensiven Sache werden kann. Nicht ohne Grund werden heute bereits zwei Drittel aller Neufahrzeuge finanziert, viele über das Privatleasing.
Ein großer Teil der Fahrzeuge, die sich auf unseren Straßen bewegen, sind beim Kauf auf die eine oder andere Art finanziert worden. Noch vor wenigen Jahren war das sogenannte Leasing in erster Linie gewerblichen Kunden vorbehalten. In der jüngsten Vergangenheit ist das Privatleasing immer beliebter geworden. Dennoch gibt es zwischen dem privaten und dem gewerblichen Leasing diverse Unterschiede und nicht immer ist diese Form der Finanzierung rentabel.
Zwischen dem privaten und dem gewerblichen Leasingangebot gibt es, wie bereits erwähnt, zahlreiche Unterschiede. So hat der Privatkunde in der Regel eine entsprechende Anzahlung zu leisten und bewegt sich meist in einem Rahmen zwischen 10 und 20 Prozent des Fahrzeugpreises. Das hat zur Folge, dass die Leasingraten, die für das Fahrzeug fällig werden, nicht so hoch ausfallen. So haben Umfragen gezeigt, dass der Kunde sich eine Leasingrate wünscht, die eine Grenze von 200 Euro nicht übersteigen sollte. Eine solche Rate wäre ohne eine entsprechende Anzahlung in nur wenigen Fällen möglich.
Im Gegensatz zu einer Finanzierung mittels eines Kredits geht das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit nicht an den Fahrzeughalter über, es bleibt im Besitz des Leasinggebers. Um die Abnutzung des Fahrzeugs durch hohe Fahrleistungen zu begrenzen, wird in den meisten Fällen eine Kilometerbegrenzung für die Laufzeit vereinbart. So ist es zudem möglich, den Restwert des Fahrzeugs so genau wie möglich zu ermitteln. Dies ist notwendig, um die Höhe der Raten zu berechnen. Außerdem schließt ein solches Vorgehen Nachzahlungen mehr oder weniger aus.
Das Privatleasing bietet dem Leasingnehmer zahlreiche Vorteile. Da das Fahrzeug im Besitz des Leasingnehmers bleibt, kann es am Ende der vereinbarten Laufzeit des Vertrags einfach an den Händler zurückgegeben werden. Gleichzeitig besteht dennoch die Möglichkeit, zu einem entsprechenden Preis das Auto vom Händler zu übernehmen. Oft ist schon zu Beginn des Leasingvertrages bekannt, zu welchen Konditionen das Fahrzeug übernommen werden kann. So hat der Kunde die Möglichkeit, nicht nur über den Fahrzeugkauf nachzudenken, die dafür notwendigen Geldmittel können angespart werden.
Ein solcher Vertrag hat eine Laufzeit zwischen zwei und drei Jahren. Auf diese Weise kann das Fahrzeug in regelmäßigen Abständen gewechselt werden und der Leasingnehmer ist technisch immer auf dem neuesten Stand.
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