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Detektiv Kosten und ihre steuerlichen Aspekte

In bestimmten Fällen können die Detektiv Kosten von Unternehmen als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn es um die Klärung konkreter Fälle geht.

Als Privatperson kann man Detektiv Kosten steuerlich nicht geltend machen, wobei es Ausnahmen gibt, die aber meistens nur der Insider wirklich kennt. Ein solcher Fall wäre ein Erbe, bei dem klar ist, dass dazu beispielsweise Versicherungen und weitere Vermögenswerte gehören. Hier könnten die Detektiv Kosten als Kosten der Regelung des Nachlasses als außergewöhnliche Belastungen in die Steuererklärung mit aufgenommen werden.

Über einen Umweg können Detektiv Kosten auch bei einer Scheidung oder der Klärung von Kindesunterhalt in die Einkommenssteuer mit einfließen. Gibt man sie direkt in der Steuererklärung an, wird es meistens schwierig, sie so anerkannt zu bekommen. Anders ist die Sachlage, wenn die Detektiv Kosten zum Bestandteil der Anwaltsrechnung werden oder die Ermittler von den Gerichten beauftragt werden und die Kosten als Auslagen in die Gerichtskosten mit einfließen. Dann werden sie derzeit problemlos als außergewöhnliche Belastungen anerkannt.

Im gewerblichen Bereich können Detektiv Kosten unter Umständen als Betriebsausgaben angerechnet werden, für die man bei der Voranmeldung auch die Umsatzsteuer ziehen kann. Hier können Ursachen, wie ein Verdacht auf Unterschlagung oder Hinweise auf Industriespionage, zugrunde liegen. Auch die Frage, ob ein Arbeitnehmer einfach nur „Blau macht“ und gar nicht wirklich krank ist, könnte so geklärt werden.

Die Detektiv Kosten setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Das ist einerseits das vereinbarte Entgelt, das entweder pauschal oder nach Zeiteinheiten geregelt sein kann. Anderseits kommen Spesen und Auslagen hinzu. Das können Fahrtkosten sein, aber auch die Kosten, die für eine Übernachtung und die Verpflegung anfallen können. Hier sollten schon beim Auftrag konkrete Regelungen getroffen werden, wie diese Positionen vom Auftraggeber zu entgelten sind.

Häufig wird eine Kilometerpauschale vereinbart und ein Höchstbetrag für Übernachtungskosten angesetzt. Außerdem sollte im Auftrag sehr genau deklariert werden, ob es sich bei den Entgelten um Nettosummen handelt oder ob die Mehrwertsteuer bereits darin enthalten ist.

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