Die nächste Kindergelderhöhung kommt im Jahr 2010.
Das Kindergeld wird voraussichtlich im Jahr 2010 aufgestockt, doch sind die Koalitionsverhandlungen abgeschlossen und die nächste Kindergelderhöhung beschlossene Sache? Die Kinderfreibeträge sollen mit angehoben werden.
Es steht zur Diskussion, das Kindergeld sowie den Kinderfreibetrag im Jahr 2010 zu erhöhen, jedoch ist der finanzielle Spielraum für die nächste Kindergelderhöhung begrenzt. Die Kinderfreibeträge sollen um knapp 200.00 Euro und das Kindergeld um 20. 00 Euro angehoben werden, somit würden die Freibeträge von 6024. 00 Euro auf 7008. 00 Euro steigen. Der Steuerfreibetrag ist somit nur interessant, wenn das Jahreseinkommen die Grenze von 60.000. 00 Euro übersteigt, der Freibetrag ist ab dieser Grenze eine steuerliche Entlastung und somit höher als das Kindergeld.
Aufgrund dessen stellt sich jeder die Frage, „Was bringt mehr Geld? Weniger arbeiten und Kindergeld oder arbeiten und kein Kindergeld“! Eine Werbungskostenpauschale wird bei der Steuererklärung vom Finanzamt anerkannt, wenn diese tatsächlich höher liegen. Dazu zählen zum Beispiel: Bücher, Werkzeug, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz - diese Fahrten werden mit 0,30 Euro pro km für Hin-und Rückfahrt angerechnet. Mit wenig Aufwand könnte dafür somit gesorgt werden, dass das Kindergeld nicht verloren geht. Hier könnte man beispielsweise im Vorfeld mit dem Arbeitgeber über ein geringeres Einkommen reden, damit die Jahreseinkommensgrenze nicht überschritten wird.
Unsere Kinder erhalten bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld, stehen sie in einem Ausbildungsverhältnis, verlängert sich dieses auf das 25. Lebensjahr - die Einkommensgrenze liegt hier bei 7680.00 Euro pro Jahr. Sollte die Jahreseinkommensgrenze jedoch überschritten werden, so wird diese staatliche Leistung eingestellt. In diesem Fall ist eine Überprüfung der Werbungskosten nötig, ob diese tatsächlich höher als die Werbungskostenpauschale liegen. Eine Ablehnung vom Kindergeld muss nicht einfach so hingenommen werden, es kann Widerspruch eingelegt und eine Neuberechnung des Kindergeldes, aufgrund der neuen Rechtslage gefordert werden.
Der Bundesfinanzhof muss nun hinsichtlich der Kindergelderhöhung eine Entscheidung treffen, doch diese steht immer noch zur Diskussion. Eine Entscheidung muss aber bald getroffen werden, andernfalls verschieben sich alle weiteren Pläne der Regierung zur vom Bundesverfassungsgericht geforderten Entlastung der Familien.
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