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Eine langfristige Fremdfinanzierung abschließen

Eine Fremdfinanzierung ist die Bereitstellung von Fremdkapital und Nutzungsrechten. Im Gegensatz zu Eigenkapital verursacht das Fremdkapital eine Zins- und Tilgungsleistung für den Kreditnehmer.

langfristige fremdfinanzierung
© knipseline / http://www.pixelio.de
Bei einer Immobilienfinanzierung ist die Aufnahme von Fremdmitteln in aller Regel notwendig. Kaum ein Bauherr oder Hauskäufer ist in der Lage, die Anschaffungs- und Herstellungskosten durch Eigenmittel aufzubringen. Auch wenn Fremdmittel eine Zins- und Tilgungsleistung zur Folge haben, muss die Aufnahme von Fremdmitteln nicht immer teurer sein als die Zahlung eines Mietzinses. Der Vergleich von Mietzins und monatlicher Rate für den Kapitaldienst hat immer auch zu berücksichtigen, dass in der monatlichen Rate ein Teil Tilgung vorhanden ist, der als Kapitalbildung beziehungsweise als Kapitalaufbau angesehen werden kann. Der Mietzins gilt für einen Monat, danach ist der nächste Mietzins zu zahlen. Die Bildung von Eigentum ist hier ausgeschlossen. Je niedriger die zu zahlenden Zinsen für einen Kredit sind, desto günstiger fällt der Vergleich zugunsten des Kapitaldienstes aus. Das gilt natürlich nur so lange, wie die Zinsbindung für den aufgenommenen Kredit läuft. Im Anschluss an die Zinsbindung muss der Vergleich neu angestellt werden. Allerdings ist dann der aktuelle Mietzins für den Vergleich heranzuziehen, Mieten verändern sich auch im Zeitablauf.

Bei einem im Verhältnis günstigen Zinssatz ist dem Kunden eine längere Zinsbindung anzuraten. Mindestens sollte die Zinsbindung zehn Jahre dauern, eventuell kann der Darlehnsnehmer sogar eine Kondition für die gesamte Laufzeit bekommen. Einige Banken bieten Laufzeiten bis zu dreißig Jahren an. In diesem Fall muss der Darlehnsnehmer mit einem Tilgungssatz von etwas mehr als einem Prozent rechnen, damit das Darlehen in diesen dreißig Jahren auch vollständig zurückgezahlt ist. Möchte der Kreditnehmer etwas mehr Flexibilität in seiner Finanzierung haben, so kann er auch parallel zu dem aufgenommenen Darlehen einen Bausparvertrag ansparen. Zahlt er zumindest ein Prozent Tilgung in das Darlehen, so ist er bei der Ansparung seines Bausparkontos völlig frei. Schafft es der Kreditnehmer, zum Ende des Zinsauslaufes den Bausparvertrag zuteilungsreif zu haben, so kann er die Finanzierung mit dem Bauspardarlehen ablösen. Dann hat er einen bei Abschluss des Vertrages bereits feststehenden Zinssatz und eine fest vereinbarte Zins- und Tilgungsrate zu zahlen. Das Bauspardarlehen bietet aber so viel Flexibilität in der Rückzahlung, dass der Kreditnehmer zu der vereinbarten Rate jederzeit einen beliebigen Betrag in das Darlehen als Sonderzahlung einzahlen kann. Die vereinbarte monatliche Rate ändert sich dadurch nicht, wohl aber die Laufzeit des Darlehns.

Ähnlich kann auch verfahren, wer bereits eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hat oder abschließen möchte. Auch hier kann der Kreditnehmer mit der Auszahlung aus der Lebensversicherung das Darlehen tilgen. Da er hier kein Anschlussdarlehen hat, muss er natürlich während der Zinsbindungszeit einen erheblichen Betrag in die Lebensversicherung einzahlen, anders ist eine derartige Konstellation nicht zu realisieren.

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