Einen Bausparvertrag kündigen ist nicht schwer
Normalerweise wird ein Bausparvertrag mit der Absicht abgeschlossen, irgendwann einmal das Bauspardarlehen zu verwenden oder nur ein Guthaben anzusparen. Allerdings kommt manchmal etwas dazwischen.

Hin und wieder kommt es vor, dass der Bausparer frühzeitig an sein Geld kommen muss. Aus seinem Bausparvertrag kann er bei einigen Bausparkassen das Geld entnehmen, welches er in dem Jahr eingezahlt hat; eine Ausnahme bilden die vermögenswirksamen Leistungen. Andere Bausparkasse lassen eine Entnahme bis zu einem bestimmten Betrag zu. Wer einen höheren Betrag benötigt, muss seinen Bausparvertrag vorzeitig kündigen. Hierbei kann er eine von den Bausparkassen festgelegte Kündigungsfrist einhalten. Dann erhält der Kunde sein Guthaben einschließlich Zinsen ohne Abzug einer Gebühr. Benötigt er sein Geld kurzfristig und kann die Kündigungsfrist nicht einhalten, behalten die Bausparkassen eine Gebühr für die schnelle Verfügbarkeit des Guthabens ein. Diese Gebühr wird durch einen Prozentsatz des Guthabens ermittelt. Die Gebühr fällt bei den einzelnen Bausparkassen unterschiedlich aus. Wenn der Kunde seinen Vertrag kündigt, geht ihm in jedem Fall auch die zu Beginn der Sparphase einbehaltene Abschlussgebühr verloren. Weiterhin sollte der Bausparer darauf achten, ob die bereits oben erwähnte Sperrfrist von sieben Jahren zum Zeitpunkt der Kündigung abgelaufen ist. Wenn nicht, gehen sämtliche bisher auf den Bausparvertrag entfallenen staatlichen Prämien verloren. Der Verlust bei einer Vertragskündigung kann also ganz erheblich sein.
Schreibe Deinen Kommentar
Kommentare
| Titel |
|---|
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|

