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Hauptsache niedriger Zinssatz? Fünf Möglichkeiten der Anschlussfinazierung

Wer für sein Bauprojekt ein Darlehen benötigt, der erhält für einen kürzeren Zeitraum als beim Kredit festgesetzte Zinsen. Eine erneute Festsetzung der Zinsen erreicht man auf unterschiedlichen Wegen.

Bei der Finanzierung von Bauvorhaben oder den Erwerb einer Immobilie werden die Zinssätze oft für eine bestimmte Zeit festgesetzt. Danach passt die Bank die zu zahlenden Zinsen der Marktsituation wieder an. Dies kann dazu führen, dass der Prozentsatz sich verringert oder erhöht, in der Regel kommt es aber zu einer Erhöhung. Dies kann man mithilfe einer Anschlussfinanzierung verhindern. Dazu wird ein neues Darlehen aufgenommen, für das wieder ein bestimmter Zinssatz festgelegt wird - auch dieser Festzins gilt für mehrere Jahre. Die Festsetzung kann über einen Zeitraum von 1 bis 30 Jahre erfolgen, was vom Kundenwunsch und den Vorschriften der jeweiligen Bank abhängig ist. In den meisten Fällen werden die Zinsen für 10 bis 15 Jahre festgeschrieben.

Liegt nun zum Ende der Festzinsfrist nicht genügend Eigenkapital vor, um das Darlehen abzulösen, kann man eine Anschlussfinanzierung in Betracht ziehen. Diese kann man sowohl vor als auch nach Ablauf der Frist abschließen. Um eine Festsetzung der Zinsen vor Ablauf der Festzinsfrist zu erhalten, eignet sich ein sogenanntes Forward-Darlehen. Dies ist ein Kredit, den man bereits Monate vor der Auszahlung abschließt. Der Vertrag kann bis zu 60 Monate vor der Auszahlung beantragt werden. So kann man sich einen günstigen Zinssatz für ein späteres Darlehen sichern.

Man kann jedoch auch nach Ablauf der Frist eine Anschlussfinanzierung vornehmen. Dabei wird die Restschuld zu neuen Konditionen und einer erneuten Festschreibung der Zinsen durch ein anderes Darlehen abgelöst. Bei dieser Variante kann man den neuen Kredit bei der gleichen oder bei einer anderen Bank aufnehmen, dies kann der Kunde selbst wählen. Jedoch hat auch die Bank das Recht, eine Anschlussfinanzierung zu verweigern. Seit 2008 sind die Banken jedoch verpflichtet, den Kunden bis zu 3 Monate vor Ablauf der Frist darüber in Kenntnis zu setzen. Die Vorgaben findet man im Risikobegrenzungsgesetz. Eigentlich spricht nichts dagegen, das erneute Darlehen bei der bisherigen Bank abzuschließen. Jedoch bieten die meisten Banken ihren Kunden die gleichen Konditionen wie beim ersten Kredit an. Diese sind aber nicht mehr gerechtfertigt, deshalb lohnt sich ein Vergleich mit anderen Banken.

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