Gewinn und Verlust: Die Bilanzierung in Unternehmen
Als Bilanzierung bezeichnet man eine spezielle Form der Buchführung, die in Deutschland für Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung rechtsverbindlich vorgeschrieben ist.
Die Anfänge der Bilanzierung findet man schon zum Ende des 15. Jahrhunderts. Luca Pacioli, seines Zeichens Mathematiker und Mönch, beschrieb eine Form der Buchführung, die der heutigen, so genannten doppelten Buchführung sehr ähnlich ist. Dass diese Form ausgerechnet in Italien entstand, hat einen guten Grund. Die am Mittelmeer gelegene Hafenstadt Venedig war eines der wichtigsten Handelszentren, für Mittel- Süd- und Osteuropa sowie Nordafrika.
Bei der Bilanzierung werden drei grundlegende Funktionen berücksichtigt. Sie bestehen in der Information, der Dokumentation sowie der Gewinnermittlung. So werden alle Geschäftsvorgänge innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, das als Geschäftsjahr bezeichnet wird, aber nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muss, über einzelne Buchungen in zwei Konten erfasst. Jedes Konto besteht aus einer Soll- und einer Habenseite. Ein Buchungssatz enthält wird deshalb immer in der Form „Soll an Haben“ aufgestellt.
Natürlich können bei der Bilanzierung auch Posten auftauchen, die einem anderen Abrechnungszeitraum zugeordnet werden müssen. Sie tauchen in einer Bilanz als so genannte Rechnungsabgrenzungsposten, auch kurz RAP genannt, auf. Ihr Sinn besteht darin, die Geschäftsvorgänge so abzugrenzen, dass sie das zu ermittelnde Ergebnis des laufenden Jahres nicht verfälschen.
Bei der Bilanzierung kennt man sowohl die laufende Bilanz als auch die Sonderbilanz. Als laufende Bilanz bezeichnet man die Abrechnungen, die turnusmäßig erstellt werden. Das kann die Jahresbilanz sein, die neben der Ermittlung des Gewinns, des vorhandenen Eigenkapitals auch zu steuerlichen Zwecken dient. Unternehmen, die mit eigenen Wertpapieren an der Börse agieren, müssen die laufenden Bilanzen alle drei Monate erstellen. Das dient letztlich auch dazu, den Aktionären die Möglichkeit zu geben, die aktuelle wirtschaftliche Lage des Emittenten beurteilen und daraus ihre Handelsstrategie ableiten zu können.
Sonderbilanzen sind zu bestimmten Zeiten gesetzlich vorgeschrieben. Das ist bei der Gründung und der Auflösung eines großen Unternehmens der Fall. Auch muss eine Sonderbilanz erstellt werden, wenn ein Unternehmen Konkurs anmelden möchte. Bei Fusionen oder der Gründung von Tochterunternehmen aus der eigenen Masse heraus sind Sonderbilanzen ebenfalls zu erstellen. Die entsprechenden rechtlichen Regelungen dazu findet man im deutschen Handelsgesetzbuch HGB.
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