Neu auf wallstreet:online?
Jetzt registrieren | Login
x
Benutzername:

Passwort:

Angemeldet bleiben
Passwort vergessen?

Gründungszuschuss beantragen: So wird`s gemacht

Angehende Existenzgründer können über die Arbeitsagentur einen mindestens neunmonatigen Gründungszuschuss beantragen. Das Gründungskonzept muss allerdings schon nach neun Monaten auf tragfähigen Füßen stehen.

gründungszuschuss
© Gerd Altmann / http://www.pixelio.de
Die staatliche Existenzgründerförderung Gründungszuschuss löste 2006 seine Vorgänger Überbrückungsgeld und Existenzgründerzuschuss mit einem Fördermodell ab. Die Gründungszuschüsse ist eine staatliche Subvention für Existenzgründer und richtet sich ausschließlich an bei der Arbeitsagentur gemeldete Arbeitslose. Die angehenden Gründer müssen noch über Restanspruch von Arbeitslosengeld über mindestens 90 Tage verfügen. Der Zuschuss erstreckt sich nicht auf Leistungsbezieher von ALG II bzw. Hartz IV.

Die Arbeitsagentur setzt für einen Zuschuss die Aufnahme einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit voraus. In den ersten neun Monaten der Gründungsphase beläuft sich der monatliche Zuschuss auf die Höhe des letzten Arbeitslosengeldes. Zusätzlich gewährt die Arbeitsagentur 300 Euro, die zur Deckung der Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge eingesetzt werden. Tatsächlich decken die 300 Euro aber nur knapp den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ab – für die Rente verbleibt keine Förderung.

Nach Ablauf der ersten neun Monate prüft die Arbeitsagentur den Erfolg des Gründungskonzeptes und gewährt bei Vorliegen ausreichender unternehmerischer Aktivitäten eine finanzielle Unterstützung für die zweite Gründungsphase. In den sechs Monaten der zweiten Gründungsphase werden aber nur noch 300 Euro zur sozialen Absicherung gezahlt. Das Gründungskonzept muss sich also in einem vergleichbar kurzen Zeitfenster von nur neun Monaten als tragfähig erweisen. Nach den ersten neun Monaten müssen Gründer ihren Lebensunterhalt mit dem Wegfall des Gründungszuschusses in Höhe des Arbeitslosengeldes komplett selbständig erwirtschaften.

Angehende Existenzgründer können den Zuschuss für die Existenzgründung direkt bei der Arbeitsagentur beantragen, wenn sie arbeitslos gemeldet sind und alle Voraussetzungen erfüllen. Über den Antrag entscheidet die Arbeitsagentur in Verbindung mit einem Gründungskonzept, dass durch eine fachliche Stelle wie die Industrie- und Handelskammern abgesegnet werden muss.

Wenn ein Mindesteinkommen von etwa 1.200 Euro vorliegt, kommen Gründer in den Genuss eines ermäßigten Krankenkassensatzes. Auf eigenständigen Füßen steht eine selbständige Tätigkeit in dieser Einkommenshöhe aber selbstverständlich nicht. Interessenten sollten genau abwägen, welche unternehmerischen Leistungen sie innerhalb von nur neun Monaten auf die Beine stellen können.

Schreibe Deinen Kommentar

 

Kommentare


Es wurden noch keine Kommentare abgegeben.
Mehr zum Thema bei w:o
Titel
Passendes im Netz
Titel
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende
Inhalte zu diesem Artikel vor.
 
 
Einen Link vorschlagen: 

Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.

Qualitätskriterien:

Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:

• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen

• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden

• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann

• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen

• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.

Ratgebersuche
Archiv
2009  2010  2011  2012