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Bei Bauantrag vor 2006 Eigenheimzulage beantragen

Die Eigenheimzulage war bis zum 31.12.2005 eine der wichtigsten staatlichen Subventionen für die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese noch immer beantragt werden.

Seit dem 01.01.2006 wird die Eigenheimzulage als staatliche Förderung nicht mehr gewährt. Als Alternative zur Förderung des Erwerbs von Altbauten oder dem eigenen Hausbau können aktuell bevorzugt günstige Kredite staatlicher Banken oder die Riester-Wohnförderung genutzt werden.

Bauherren und Immobilienerwerber können die Eigenheimzulage nur dann noch in voller Höhe gewährt bekommen, wenn vor dem 01.01.2006 der notarielle Kaufvertrag unterschrieben oder ein Bauantrag eingereicht wurde. Entscheidend für den Beginn des Förderzeitraums von 8 Jahren ist der Einzug in die erworbene oder selbst gebaute Immobilie. Grundsätzlich wird nur dann ausgezahlt, wenn der Wohnraum selbst genutzt wird. Die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre ab Einzug, innerhalb dieses Zeitraums muss der Antrag gestellt werden.

Für zwischen 01.01.2004 und 31.12.2005 angeschafften oder hergestellten Wohnraum beträgt die Eigenheimzulage jährlich 1 % der Bau- oder Kaufkosten, maximal aber 1.250 € pro Jahr der Förderung, zuzüglich 800 € Kinderzulage pro Kind. Wurde der Wohnraum vor dem 01.01.2004 angeschafft oder hergestellt, beträgt die Eigenheimzulage 5 % jährlich für Neubauten, maximal aber 2.556 €. Altbauten werden mit maximal 1.278 € jährlich gefördert, zuzüglich 767 € pro Kind.

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