Raus aus den Schulden: Die Sondertilgung bei Darlehen
Als Sondertilgung wird eine außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens bezeichnet. Es kann entweder die gesamte Restschuld getilgt werden oder ein Teil der Restschuld als Sondertilgung zurück geführt werden.

Vom Grundsatz her muss der Kreditgeber eine Sondertilgung erst einmal nicht zulassen, es sei denn, die Möglichkeit der außerplanmäßigen Tilgung wurde bereits vertraglich vereinbart. Ansonsten muss sich der Kreditnehmer natürlich zunächst einmal an den Vertrag halten, denn durch eine Sondertilgung verkürzt sich dementsprechend entweder die Laufzeit des Kredites oder die zu zahlenden Raten werden geringer. Da beides eine Vertragsänderung darstellt, muss der Kreditgeber der Sondertilgung also auf jeden Fall zustimmen. In den meisten Fällen ist es heute allerdings so, dass die Banken einer außerplanmäßigen Tilgung des Kredites zustimmen.
Im Bereich Hypothekendarlehen ist eine mögliche Sondertilgung schon praktisch ein Standard. Die vorgenommene Sondertilgung hat dann in der Praxis die Auswirkung, dass sich die Restschuld verringert und da die Darlehensrate stets gleich hoch bleibt, verringert sich die Laufzeit des Darlehens. Dieses ist übrigens auch die Intention der meisten Kreditnehmer, die eine Sondertilgung vornehmen möchten, nämlich die bestehenden Schulden so schnell wie möglich zurück zu zahlen um dann schuldenfrei zu sein. Auch bei Ratenkrediten ist das Akzeptieren einer Sondertilgung seitens der Banken inzwischen weit verbreitet. In diesem Fall wird dann der bereits in der Rate enthaltene Zinsanteil für die Höhe der Sonderzahlung zurück gerechnet und der Kreditnehmer kommt bei der Endabrechnung des Kredites zumeist sogar Zinsen „erstattet“, wobei sich die Höhe nach der Höhe der Sondertilgung und dem Zeitpunkt richtet.
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