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Was ist ein Auszahlungsplan?

Als Auszahlungsplan wird die Rückführung eines angesparten Guthabens in verschiedenen Produkten der Geldanlage bezeichnet, die als Altersvorsorge verwendet werden können.

Der Auszahlungsplan wird in der Fachsprache auch als Entnahmeplan bezeichnet. Er ist Bestandteil der einer Geldanlage zugrunde liegenden vertraglichen Regelungen. Diese Vereinbarungen können darauf abstellen, dass in einem bestimmten Turnus immer nur die erzielte Rendite ausgezahlt wird. Das wird im Volksmund auch als „ewige Rente“ bezeichnet. Nach der Durchsetzung der Abgeltungssteuer unterliegen diese Auszahlungen der Steuerpflicht, wobei der Steueranteil gleich von der Fondsgesellschaft oder dem Kreditinstitut abgeführt wird, das mit der Auszahlung beauftragt worden ist.

Die Steuerpflicht gilt auch dann, wenn neben der Rendite ein Teil des Kapitals mit zur Auszahlung gebracht wird. In Bankerkreisen wird dabei von einem Kapitalverzehr gesprochen. Dieser Kapitalverzehr schlägt sowohl bei Fondsanteilen als auch bei Sparguthaben und Guthaben aus Kapital bildenden Lebensversicherungen zu Buche. Bei der klassischen Rentenversicherung wird der Auszahlungsplan so gestaltet, dass er an eine vertraglich vereinbarte feste Laufzeit gekoppelt wird oder es sich um eine Leibrente handelt, die lebenslang gezahlt werden muss.

Letzteres ist besonders dann beim Auszahlungsplan zu beachten, wo es sich um Produkte des Finanzmarktes handelt, die als Altersvorsorge gedacht sind und bei denen man sich die (derzeit sehr lukrative) staatliche Förderung sichern möchte. Hier sollte man neben einem klug durchdachten Auszahlungsplan auch darauf achten, dass es sich um Anlageprodukte handelt, die nicht gepfändet oder als Sicherheit in einen Kredit gegeben werden können.

Daneben kennt man den Begriff Auszahlungsplan auch aus dem Kreditwesen. Hier werden bei größeren Darlehen Vereinbarungen getroffen, in welcher Form das Kapital vom Kreditinstitut stückweise freigegeben werden kann. Das bekannteste Beispiel sind hier die sogenannten Baufortschrittszahlungen bei Immobilienfinanzierungen. Hier muss der Kreditnehmer immer durch Fotos und Abnahmeprotokolle nachweisen, dass der zu finanzierende Bauabschnitt auch wirklich abgeschlossen worden ist. Das bedeutet in der Praxis, dass man seine Kreditsumme Zug um Zug ausgereicht bekommt, für den Rest aber schon Bereitstellungszinsen zahlen muss.

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