Was versteht man steuerlich unter Abschreibungen?
Abschreibungen sind ein buchhalterisches Mittel, mit dessen Hilfe Wertverluste beim Anlage- und Umlaufvermögen erfasst werden. Vor allem für die steuerliche Berücksichtigung sind Abschreibungen wichtig.
Die rechtlichen Grundlagen zu den Abschreibungen findet man im Einkommenssteuergesetz, wo die Regelungen 2009 teilweise neu gefasst worden sind. Das betrifft besonders die so genannten geringwertigen Wirtschaftsgüter, die abgekürzt auch als GWG bezeichnet werden. Dort galt bisher ein Grenzwert von 410 Euro netto, wenn man sie im Jahr der Anschaffung komplett abschreiben wollte. Dieser Betrag ist auf 150 Euro reduziert worden.
Für Anschaffungen, deren Nettowert im Einzelfall zwischen 150 und 1.000 Euro liegt, gelten seit 2009 besondere Regelungen. Die Kosten für diese Anschaffungen sind über das Kalenderjahr hinweg aufzusummieren und buchhalterisch als Gesamtbetrag über fünf Jahre hinweg linear abzuschreiben. Da diese Summen in der Regel jedes Jahr wieder neu anfallen, muss man bei der Berechnung des Anlagevermögens für die Steuer eventuell bis zu fünf solcher Abschreibungen berücksichtigen.
Abschreibungen für Wirtschaftsgüter, die einzeln den Wert von netto 1.000 Euro überschreiten, sind wie gehabt nach der nominellen Nutzungsdauer vorzunehmen. Dabei kennt man verschiedene Varianten der buchhalterischen Wertminderung. Bei der degressiven Abschreibung wird in der Regel jeweils die Hälfte des vorhandenen Buchwertes abgeschrieben. Diese Form wird zum Beispiel bei Nutzfahrzeugen angewendet. Im letzten Jahr der nominellen Nutzungsdauer wird dann der komplette Restbuchwert abgeschrieben.
Eine zweite Möglichkeit sind die linearen Abschreibungen. Dabei wird der Anschaffungswert durch die Zahl der Jahre der nominellen Nutzungsdauer geteilt und in jedem Kalenderjahr eine gleich bleibende Wertminderung abgeschrieben. Die linearen Abschreibungen kommen vor allem im Immobilienbereich zur Anwendung. Daneben sind bei Gebäuden Sonderabschreibungen möglich, wenn sie zum Beispiel durch den Einfluss Dritter oder durch höhere Gewalt Schaden nehmen.
Neben den Abschreibungen auf Anlagevermögen kennt das Einkommenssteuergesetz auch Abschreibungen auf Umlaufvermögen. Von dieser Möglichkeit mussten zu Beginn der Finanzkrise viele gewerbliche Steuerzahler Gebrauch machen, weil sie Geld durch den dramatischen Wertverlust von Aktien oder anderen Wertpapieren verloren hatten. Als Umlaufvermögen zählen auch Verbrauchsmaterialien und unter Umständen sogar Verkaufsware. So sind schnell verderbliche Lebensmittel bei den Händlern im Falle eines Verlustes als Wertminderung des Umlaufvermögens steuerlich zu berücksichtigen.
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