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Änderungen beim Unterhalt für Frauen nicht einfach

Die Gesetzesänderung bei den Unterhalsregelungen bedeutet für Frauen, wesentlich früher einer Beschäftigung nachgehen zu müssen. Bei der Betreuung von kleineren Kindern kann dieses zu erheblichen Problemen führen.

Seit Anfang des Jahres wurde das Gesetz für die Regelung des Unterhaltes geändert. Diese Änderung betrifft besonders Scheidungen, denen kein Ehevertrag mit entsprechenden Klauseln zugrunde lag. Die entscheidendste Änderung liegt in der Dauer der Unterhaltspflicht, da sie um einige Jahre verkürzt worden ist. Dieses schlägt sich für viele alleinerziehende Mütter nieder, da sie nun deutlich früher gezwungen sind, sich eine Arbeit zu suchen. Mit dem wesentlich früheren Wegfall der Zahlungen kann dieses im Einzelfall bedeuten, dass die Betreuung der Kinder sich nicht mit den Arbeitszeiten in Einklang bringen lässt, wodurch Müttern erhebliche finanzielle Einbußen entstehen können.

Die vorrangige Unterhaltspflicht besteht den minderjährigen Kindern gegenüber und solchen, die bis zu einem festgelegten Alter noch in Ausbildung stehen, aber zu Hause wohnen. Für die geschiedenen Frauen bedeutet dieses, nur einen zweitrangigen Anspruch auf Unterhalt ihrem ehemaligen Partner gegenüber geltend machen zu können. Diese Abfolge des Ranges ist für die Höhe der Zahlungen immer dann ausschlaggebend, wenn das zur Verfügung stehende Gehalt des Zahlungspflichtigen nicht ausreicht, um allen Ansprüchen gerecht zu werden. Bei den meisten der zu verhandelnden Fälle kann genau von dieser Situation ausgegangen werden, worauf sich die verkürzte Unterhaltspflicht den Frauen gegenüber zurückführen lässt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit für die Frauen, eine Beschäftigung anzunehmen, um einen Teil des wegfallenden Unterhaltes ausgleichen zu können.

Eine weitere Änderung bezüglich der Regelungen sieht die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards nach der Trennung nicht mehr vor. Durch die neue Ausarbeitung der Tabelle, aus der die zustehenden Beträge hervorgehen, verfällt automatisch dieser Anspruch nach einer Trennung. Die zu zahlenden Beträge sind nicht dem Standard anzupassen, der während der Ehe aufrecht erhalten worden ist. Auch in diesem Fall sind Frauen dazu verpflichtet, sich in einem angemessenen Rahmen eine Beschäftigung zu suchen, wenn sie keine finanziellen Verluste hinnehmen können bzw. mit deutlich weniger Einkommen bestehen müssen.

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