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Bereinigtes Nettoeinkommen zur Unterhaltsberechnung

Ein bereinigtes Nettoeinkommen ist nicht gleichzusetzen mit dem steuerlichen Einkommen und kommt bei der Berechnung von Unterhaltszahlungen zur Anwendung.

bereinigtes nettoeinkommen
© Claudia Hautumm / http://www.pixelio.de
Die meisten Personen wissen mit steuerlichen oder ähnlichen Fachbegriffen nur wenig anzufangen, und so ist für viele ein bereinigtes Nettoeinkommen das Gleiche wie das steuerliche Einkommen. Das ist jedoch nicht richtig und mit dieser Annahme unterliegen sie einem Irrtum. Ein bereinigtes Nettoeinkommen wird im Allgemeinen aus dem steuerlichen Nettoeinkommen der betroffenen Person berechnet, wobei noch die Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden müssen. Außerdem werden in der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens die Aufwendungen berücksichtigt, die aus beruflichen Gründen anfallen. Hat der Unterhaltspflichtige Schulden, so werden auch die bei dieser Berechnung herangezogen. Außerdem könnten noch weitere Unterhaltspflichten aus früheren Beziehungen bestehen, die vorrangig bzw. gleichwertig berücksichtigt werden müssen. Die berufsbedingten Abzüge sind in der Regel die, die auch sonst beim Lohnsteuerjahresausgleich einkalkuliert werden. Können die in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden, geht das ebenfalls bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens. Selbstverständlich muss jeder Unterhaltspflichtige auch für sein eigenes, späteres Leben vorsorgen und hat aus diesem Grund vielleicht eine Lebensversicherung. Diese fällt genauso in die Vorsorgeaufwendungen wie eine zusätzliche Krankenversicherung, eine zusätzliche Altersvorsorge oder eine Unfallversicherung. Sind die Beiträge dafür bezüglich des Einkommens zu hoch angesetzt, sind Abstriche möglich. Schulden, die für die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens berücksichtigt werden, müssen ein wenig genauer durchleuchtet werden. Auf jeden Fall wird geprüft, zu welchem Zeitpunkt die Verbindlichkeiten entstanden sind und aus welchem Grund die Schulden bestehen. Sicher spielt auch die monatliche Rate eine Rolle und für wen der Kredit aufgenommen wurde. In den möglicherweise zu berücksichtigenden Schulden liegt z. B. ein Unterschied zum steuerlichen Einkommen, bei dem die Schulden einer Person nur in ganz bestimmten Fällen berücksichtigt werden.

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