Neu auf wallstreet:online?
Jetzt registrieren | Login
x
Benutzername:

Passwort:

Angemeldet bleiben
Passwort vergessen?

Die Abrechnung der Nebenkosten in jedem Fall prüfen

Verschiedene Kosten sind in den meist monatlich zu zahlenden Nebenkosten enthalten und in jedem Fall sollte die jährliche Abrechnung der Nebenkosten einer genauen Prüfung unterzogen werden.

Wer zur Miete wohnt, der zahlt in der Regel nicht nur die reinen Mietskosten, die für den Gebrauch der Wohnung veranschlagt werden. Dazu kommen noch unterschiedliche, zusätzliche Kosten, die in den meisten Fällen ebenfalls monatlich und zur Miete gezahlt werden müssen. So fallen für den Mieter z.B. außerdem noch Kosten für den Strom oder eventuell für die Nutzung einer Parkfläche an. Das sind Kosten, die eindeutig dem jeweiligen Mieter zugeordnet werden können. Aber auch für Kosten, die die gesamte Mieterschaft in einem Haus zu zahlen hat, muss jeder der Mieter anteilig aufkommen. Dazu gehören unter anderem der Beitrag für die Gebäudeversicherung oder für die Leerung der Müllbehälter und Container. Auch die Hausreinigung oder die Gartenpflege muss anteilig von den Mietern gezahlt werden, wenn Dritte damit beauftragt werden. Der Vermieter ist seinerseits verpflichtet, alle Versicherungen oder Dienste so sorgfältig wie möglich auszusuchen, sodass die Kosten auch für die Mieter so gering wie möglich gehalten werden können. Nachdem durch den Vermieter eine monatliche Abrechnung der Nebenkosten erfolgt und er bereits den größten Teil des dafür aufgewendeten Geldes bei den Mietzahlungen von den Mietern erhalten hat, muss am Ende eines Abrechnungszeitraumes noch eine jährliche Abrechnung der Nebenkosten erfolgen. Hierbei muss der Vermieter alle Kosten, die in die Miete einfließen, eindeutig und für jeden Mieter nachvollziehbar offenlegen. Nur so ist gewährleistet, dass die Mieter auch tatsächlich sehen können, ob sie zu viel oder zu wenig gezahlt haben. Davon ist abhängig, ob Nebenkosten nachgezahlt werden müssen oder zurückerstattet bzw. verrechnet werden. Aus der Abrechnung der Nebenkosten muss eindeutig der Abrechnungszeitraum (immer zwölf Monate) erkennbar sein, der Mieter muss die Zusammenstellung der Gesamtkosten erkennen können und es muss der Verteilerschlüssel sichtbar sein. Der Mieter muss die Berechnung seines Kostenanteils und die Verrechnung der monatlichen Vorauszahlungen daraus entnehmen können. Hat der Mieter seine Nebenkostenabrechnung erhalten, muss er innerhalb von 30 Tagen zahlen, hat aber auch zwölf Monate Zeit, um mögliche Einwände zu erheben.

Schreibe Deinen Kommentar

 

Kommentare


Es wurden noch keine Kommentare abgegeben.
Passendes im Netz
Titel
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende
Inhalte zu diesem Artikel vor.
 
 
Einen Link vorschlagen: 

Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.

Qualitätskriterien:

Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:

• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen

• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden

• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann

• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen

• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.

Passende Artikel zu diesem Thema
Titel
Ratgebersuche