Die staatliche Bauförderung hat oft gewechselt
Der Staat hat in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten den Wunsch der Bürger nach einer eigenen Immobilie meistens gefördert. Die Förderungsarten waren sehr unterschiedlich angelegt.
Die meisten Bürger haben den Wunsch nach einer eigenen Immobilie. Die Eigentumsquote ist in Deutschland im Verhältnis zu anderen europäischen Ländern schon sehr hoch. Die unterschiedlichen Bauförderungen haben in Deutschland vielen Bürgern zum Einzug in die eigene Immobilie verholfen. Die einzelnen Fördermöglichkeiten des Staates sahen in der Vergangenheit sehr unterschiedlich aus.
Früher gab es die Möglichkeit einer Abschreibung der eigenen Immobilie. Diese Abschreibung war in einem Paragrafen des Einkommensteuergesetzes geregelt. Diese Förderung war insoweit ungerecht, als dass der Besserverdienende einen größeren Steuervorteil erhalten hat als der Durchschnittsverdiener. Später hat der Staat noch für wenige Jahre einen Abzug der Schuldzinsen zugelassen. Auch hier hat der Besserverdienende mehr profitiert. Danach hat der Staat die Abschreibung und den Schuldzinsenabzug beendet und durch eine finanzielle Zuwendung ersetzt. Diese finanzielle Zuwendung haben alle Erwerber eines Hauses oder aber die Bauherren in einer festgesetzten Summe erhalten. Hinzu kam noch eine Kinderkomponente, denn pro Kind gab es einen weiteren Förderbetrag. Diese Förderung der Eigenheimbesitzer lief über einen Zeitraum von acht Jahren und die Auszahlung erfolgte nach Fertigstellung und Einzug und in den Folgejahren jeweils zum Ende März. Die Immobilienbesitzer, die ihre Förderung für die Tilgung eines Darlehens verwendet haben, konnten das Zinsänderungsrisiko bei Auslauf der Zinsbindung erheblich reduzieren. Gemeinsam war diesen Förderungen, dass jeder Bürger eine Förderung genau ein Mal in Anspruch nehmen konnte. Ehepaare wurden demzufolge bei zwei selbst genutzten Immobilien jeweils gefördert.
Diese Förderung war wegen gewisser Sparzwänge seitens des Staates auch nicht von sehr langer Dauer. Die neue Förderung erfolgt in Form einer Zulage für Erwachsene und Kinder, wenn ein Teil des Bruttoeinkommens des Vorjahres in ein Sparkonto eingezahlt wird. Das muss nicht unbedingt für selbst genutztes Wohneigentum eingerichtet werden, es gibt diese Zulagen auch für die Altersvorsorge. Die Beantragung der Zulagen kann bereits bei Vertragsabschluss für die Folgejahre geregelt werden.
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