Lohnerhöhungen werden oftmals nur ungern bewilligt
Lohnerhöhungen werden in der Regel nur in seltenen Fällen vom Arbeitgeber sofort befürwortet. Sehr oft wird abgewiegelt und der Angestellte vertröstet. Unbedingt motivierend wirkt sich das dann selten aus.
Um Lohnerhöhungen erfolgreich durchzusetzen, sollte man sich erst einmal mit dem Arbeitgeber in Ruhe darüber unterhalten. Im Einzelfall werden individuelle Anfragen von dem Arbeitgeber sogar befürwortet. Oftmals möchte dieser allerdings eine Erhöhung verhindern. Dies gelingt ihm besonders dann gut, wenn es sich um eine kleine Firma handelt, die keine Gewerkschaft enthält. In größeren Firmen gibt es allerdings Arbeitnehmerorganisationen, die die jeweiligen Forderungen der Angestellten bündeln und sich für dessen Umsetzung einsetzen. Wenn die hauptamtlichen Gewerkschaftsfunktionäre mit den beauftragten Gewerkschaftsmitgliedern die Geldforderungen an den Arbeitgeberverband oder den Arbeitgeber herantragen, sehen sich diese meistens schon eher dazu gezwungen die Löhne anzuheben. In der Regel organisieren sich die Arbeitgeber in Arbeitgeberverbänden, um für alle innerhalb der Branche tätigen Firmen gleiche Bedingungen auszuhandeln.
Es kommt allerdings auch des Öfteren vor, dass sich die Seiten bei der Verhandlung nicht einig werden. Lehnt der Arbeitgeber die Lohnerhöhungen strickt ab oder die Lohnforderungen müssen nachdrücklicher gestellt werden, können die Arbeitnehmer auch unbefristete Streiks oder befristete Warnstreiks durchführen. Durch diesen wirtschaftlichen Druck bleibt dem Arbeitgeber meistens keine Wahl und er stimmt den Tariflohnerhöhungen zu. Ist dieser Fall eingetreten, werden die Lohnerhöhungen im Tarifvertrag festgeschrieben. Allerdings haben nur Gewerkschaftsmitglieder einen Anspruch auf diesen Tarifvertrag, wenn auch der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Ist dies nicht der Fall, muss ein Firmentarifvertrag abgeschlossen werden. Die tarifvertragliche Vereinbarung gilt allerdings auch dann, wenn der gültige Tarifvertrag auch im Arbeitsvertrag aufgeführt wird.
Oftmals versuchen die Arbeitgeber, die Tariflohnerhöhungen mit freiwilligen Zulagen zu verrechnen. Stimmt die Gewerkschaft diesen Zulagen zu, so werden von den beispielsweise 50 Cent der Tariflohnerhöhung ganze 20 Cent angerechnet. Somit beträgt die eigentliche Erhöhung nur noch 30 Cent.
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