Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
In Deutschland hat jeder abhängig beschäftigte Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Der Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich im Entgeltfortzahlungsgesetz begründet worden. Hier regelt der Paragraf 3, welche Ansprüche der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber hat. Diese Regelung ist so lange verbindlich, wie nicht ein Tarifvertrag dem Arbeitnehmer darüber hinaus gehende Ansprüche verschafft. Dabei legt der Gesetzgeber zugrunde, dass der Arbeitnehmer seine Krankheit nicht selbst schuldhaft verursacht hat.
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber besteht für einen maximalen Zeitraum von sechs Wochen. Wird man binnen kurzer Zeit wegen der gleichen Krankheit mehrfach arbeitsunfähig, werden diese Zeiten kumuliert. Zwischen verschiedenen Krankschreibungen auf Grund der gleichen Diagnose müssen mindestens sechs Monate verstrichen sein, wenn die Dauer der Entgeltfortzahlung bei Krankheit von vorn beginnen soll.
Tritt man eine neue Arbeitsstelle an, entsteht der gesetzlich verbriefte Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bereits nach vier Wochen. Einige Unternehmensgruppen haben in ihren Tarifverträgen abweichende Regelungen getroffen. Diese dürfen aber keine Nachteile für den Arbeitnehmer haben. Ansonsten greift automatisch das Recht mit dem höheren Rang. Das wäre in einem solchen Fall das Entgeltfortzahlungsgesetz.
Sind die sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit überschritten, muss der Arbeitgeber nicht mehr zahlen. Der pflichtgemäß versicherte Arbeitnehmer bezieht dann Krankengeld von seiner Krankenkasse. Bei den Pflichtversicherten ist die Höhe des Krankengeldanspruchs einheitlich geregelt. Sie entspricht einem Prozentsatz des individuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens.
Bei Versicherten in einer privaten Krankenkasse richtet sich die Höhe des Krankengeldes nach den konkret im Versicherungsvertrag vereinbarten Konditionen. Das können Tagespauschalen, aber auch monatliche Pauschalen sein. Viele private Krankenversicherer sind inzwischen dazu übergegangen, die Verträge über die Zahlung von Krankengeld mit speziellen Konditionen zu versehen. Hierbei orientiert sich die Höhe des Krankengeldes immer häufiger am zuletzt bezogenen Einkommen des Versicherten.
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