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Rente auf Zeit - kann jeder Versicherte sie beantragen?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen Versicherte nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten. Hier muss geprüft werden, ob der Versicherte erwerbsunfähig ist. Denn nur dann besteht die Aussicht auf eine Zeitrente.

rente auf zeit
© Rainer Sturm / http://www.pixelio.de
Für viele Versicherte, die unter gesundheitlichen Störungen leiden, gibt es eine neue Variante bei der Rente, die sogenannte Zeitrente. Wie der Name es schon sagt, gibt es diese Rente ausschließlich auf Zeit. Hier hat der Gesetzgeber einen Zeitraum von sechs Jahren festgelegt. Innerhalb dieser Zeit kann die Rente mehrmals verlängert werden, allerdings nicht über diesen Zeitraum hinaus. Ebenfalls endet der Bezug dieser Zeitrente mit dem Erreichen des sechzigsten Lebensjahres. Desweiteren ist es sehr wichtig zu wissen, dass der Bezug der Zeitrente erst ab dem siebten Monat nach Antragstellung ausgezahlt wird. Hier soll dem Versicherten noch die Möglichkeit gegeben werden, einen gesicherten Arbeitsplatz zu finden.

Voraussetzungen für den Bezug der Zeitrente ist in erster Linie die gesundheitliche Verfassung des Versicherten. Ist dieser nicht mehr in der Lage, vollschichtig einer Arbeit nach zu gehen, kann die Zeitrente eingesetzt werden. Diese Rente ist hauptsächlich für Arbeiter eingeführt wurden, die auf Grund ihrer Krankheit nur noch halb oder unterschichtig arbeiten können, aber keinen geeigneten Arbeitsplatz finden. Was gerade hierbei sehr wichtig ist, auch in absehbarer Zeit keinen finden können. Wenn so gesehen der Markt für Teilzeitarbeit geschlossen ist und kein Bedarf an weiteren Teilzeitkräften besteht, dann kann jeder Versicherte unter 58 Jahren einen Antrag auf Zeitrente stellen.

Weitere wichtige Informationen, die vor der Beantragung bedacht werden sollten, ist die Tatsache, dass die Zeitrente hauptsächlich aus gesundheitlichen Gründen bewilligt werden kann. Hier ist auch anzunehmen, dass die Gesundheit innerhalb des Bewilligungszeitraumes wieder hergestellt werden kann oder aber der Arbeitsmarkt sich wieder soweit öffnet, dass der Versicherte einen geeigneten Schonarbeitsplatz finden kann. Für eine angemessene Zeit wird hierbei eine Länge von drei Jahren gehalten. Sollte auch nach Ablauf keine Besserung eingetreten sein, kann ein Wiederholungsantrag gestellt werden. Diese Voraussetzungen sind für jeden Antragsteller wichtig, der eine Zeitrente vor dem 58. Lebensjahr beantragt und auch bewilligt bekommt.

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