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Halten Sie den Vordruck einer Spendenbescheinigung bereit

Das Finanzamt benötigt von gemeinnützigen Unternehmungen einen ausgefüllten Vordruck der Spendenbescheinigung, um die Steuerermäßigung festzusetzen.

Spenden für gemeinnützige Unternehmen, Vereine, Stiftungen oder Organisationen sind in Deutschland von der Steuer absetzbar. Das heißt, sie können innerhalb bestimmter Grenzen steuerlich mindernd geltend gemacht werden. Spenden unter 100 Euro können anhand von Überweisungsträgern oder Kontoauszügen nachgewiesen werden. Doch bei größeren Spenden muss eine Spendenbescheinigung dem Finanzamt eingereicht werden. Ein Vordruck für diese Bescheinigung sorgt dafür, dass wichtige Bestandteile auf diesem Dokument nicht vergessen oder ausgelassen werden können.

Generell besteht ein Vordruck zur Spendenbescheinigung aus einer Dokumentation über die Art der Spende, die erbracht werden möchte oder soll, dem Empfänger, beziehungsweise die Institution inklusive deren Zweckmäßigkeit, und der Person, die als Spender auftritt. Nur mit dem Vordruck von Spendenbescheinigungen kann auf dem Finanzamt der Antrag auf Steuerermäßigung gestellt und somit diese Sonderausgabe auch als solche geltend gemacht werden. Das Finanzamt unterteilt dabei in den Zweck der Spende und die Rechtsform der Institution, welche die Spende erhalten hat. Dann werden Höchstsätze der Erstattung dieser Sonderausgaben festgesetzt, die sich je nach den persönlichen Einkünften des Spenders richten.

Nur gemeinnützige Organisationen, die auf die förderlichen Mittel durch Spenden angewiesen sind, dürfen die Vordrucke zur Spendenbescheinigung ausfüllen. Politische Vereinigungen stellen einen Sonderfall dar und dürfen ebenfalls Spendenbescheinigungen ausstellen. Es existieren in Deutschland bundeseinheitliche Vordrucke zur Spendenbescheinigungen, mit welchen man auch arbeiten sollte. Der Vordruck der Spendenbescheinigung ist ein Bestätigungspapier, welches über Zuwendungen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes informiert. Wichtig ist, dass die Art der Spende definiert wird.

Handelt es sich um eine außergewöhnliche Geldzuwendung, oder lediglich um den Mitgliedsbeitrag, über welchen sich die Organisation finanziert. Name und Anschrift des Spenders müssen unbedingt eingetragen werden, sowie die Höhe der Spende und das Datum, wann genau die Spende geleistet wurde. Auf dem Vordruck der Spendenbescheinigung wird nochmals klar gestellt, dass die Organisation oder Institution als ein vom Finanzamt zweckmäßig anerkanntes, gemeinnütziges Unternehmen ist.

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