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Darlehen, Kredit und andere schuldrechtliche Verträge

Werden Wertgegenstände oder Geld einem anderen zur Nutzung überlassen, spricht man von einem Kredit oder Sachdarlehen. Kreditgeber können sowohl Privatpersonen als auch Institutionen sein.

Jede Form eines schuldrechtlichen Vertrages, egal ob reiner Geld-Kredit oder Sach-Darlehen, unterliegt gesetzlichen Bestimmungen. So ist der Kredit- oder Darlehensnehmer beispielsweise verpflichtet, den geschuldeten Betrag nach Ablauf einer festgelegten Frist zu begleichen.

Obwohl der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch zwischen den Begriffen Kredit und Darlehen unterscheidet, werden sie im Alltagsgebrauch synonym verwendet. Kreditgeber und Kreditnehmer legen vertraglich die Rahmenbedingungen des zu gewährenden Kredites fest: Welche Summe soll zur Verfügung gestellt werden und welche Rückzahlungsmodi gelten?

In einigen Fällen werden von Kreditinstituten Sicherheiten gefordert, vor allem bei hohen Kreditsummen. So gehören Grundschulden beim Hauskauf oder Hausbau ebenso zu möglichen Forderungen, wie die Bürgschaft dritter Personen zugunsten des Kreditnehmers.

Werden im Rahmen des Darlehens Geldbeträge bereitgestellt, sind in der Regel vom Kreditnehmer Zinsen zu zahlen. Dadurch übersteigt die Summe des Rückzahlungsbetrages häufig die Höhe des gewährten Darlehens. Es gibt auch die Option zinsloser Darlehen, beispielsweise im Rahmen der staatlichen Ausbildungsförderung, bei innerbetrieblichen Krediten oder privaten Darlehen.

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