Die Kreditwürdigkeit oder auch Bonität
Die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens spiegelt die Fähigkeit der Rückzahlung von Schulden wider. Die wirtschaftliche Zahlungsfähigkeit ist für viele Vertragsabschlüsse von großer Bedeutung.
Die Kreditwürdigkeit, die auch als Bonität bezeichnet wird, was aus dem Lateinischen übersetzt „Vortrefflichkeit“ bedeutet, bezeichnet die wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit von Krediten bei Personen und Unternehmen. Auch Staaten müssen sich in bestimmten Fällen auf Kreditwürdigkeit prüfen lassen, wenn Kredite gewährt werden sollen. Auch im Bereich von Wertpapieren ist sie von großer Bedeutung, denn hier spielt die Fähigkeit eine Rolle, Emissionen und Zinsen bedienen und tilgen zu können. Aus der Kreditwürdigkeit kann die Möglichkeit und auch der Wille zur Rückzahlung von Verbindlichkeiten abgelesen werden.
Die Kreditwürdigkeit wird in zwei wesentliche Kriterien unterteilt, um hieraus die Analyse für die wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit ableiten zu können. Zum einen ist hier die persönliche Kreditwürdigkeit von Bedeutung, bei der Zahlungswille und Zuverlässigkeit bewertet werden. Berufliche und fachliche Qualifikationen von Kreditnehmern als Privatpersonen oder von Managern im Rahmen von Unternehmenskrediten spielen eine große Rolle.
Ein anderer Aspekt der Kreditwürdigkeit wiederum bewertet die wirtschaftlichen Verhältnisse und die daraus ableitbaren Prognosen für die Zukunft im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit der Kreditrückzahlung. Er wird auch als Kapitaldienstfähigkeit bezeichnet. Zur Ermittlung dieser wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit sind sowohl Einkommensnachweise wie auch Bilanzen wichtige Kriterien. Gerade Kreditinstitute sind auf die Ermittlung der Kreditrisiken angewiesen und hier muss man professionelle Maßnahmen zur Ermittlung der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit heranziehen. Das Verfahren ist auf betriebswirtschaftlich, statistischer Grundlage erarbeitet worden und stuft Schuldner mit individuellen Bonitäten ein. In diesem Bereich sind auch so genannte Ratingagenturen explizit mit der Ermittlung der Kreditwürdigkeit für ihre Auftraggeber beschäftigt, ohne selbst Gläubiger zu sein.
Die Einstufung der Kreditwürdigkeit ist nicht einheitlich für Schuldner, da hier individuelle wirtschaftliche Situationen bewertet werden müssen. Die Einteilung derselben wird in so genannten Scores oder Ratings formuliert, die sich von „sehr gut“ bis „gerade noch vertretbar“ unterteilen, sofern der Schuldner überhaupt noch Kreditwürdigkeit aufweist.
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