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Hinweise zur Gestaltung - Muster Darlehensvertrag

Nicht nur zwischen einem Kreditinstitut und einer Privatperson kann ein Darlehensvertrag zustande kommen. Der Abschluss eines Darlehensvertrages ist auch zwischen zwei Privatpersonen möglich.

muster darlehensvertrag
© Sascha Hübers / http://www.pixelio.de
Ein Darlehensvertrag sollte sicherheitshalber immer in schriftlicher Form erfolgen. Zunächst sollten Darlehensgeber und Darlehensnehmer namentlich und mit Adresse aufgeführt werden. Da ein Darlehensvertrag Auskunft über ein Darlehen gibt, dürfen die Darlehenssumme und die entsprechende Währung nicht fehlen. Hier kann auch der Darlehenszweck angegeben werden. Ferner sollte das Auszahlungskonto sowie das Datum des Auszahlens schriftlich festgehalten werden. Ebenso darf die Kontoverbindung des Darlehensgebers nicht fehlen. Auf dieses Konto erfolgt die Rückzahlung des Darlehens in Raten. Die Laufzeit, die Zinsen sowie der Zinssatz sollten schriftlich fixiert werden. Eventuell erfolgt hier eine genaue Zinsberechnung im Anhang des Darlehensvertrages. Die Bedingungen für die Rückzahlung der ausgerechneten Raten inkl. Zinsen sollten festgelegt werden. Vereinbart werden kann hier zum Beispiel eine monatliche Rückzahlung oder eine quartalsweise Rückzahlung. Das Datum der ersten fälligen Rate sollte aufgeführt werden.

Ein sehr wichtiges Kriterium des Darlehensvertrags sind die Sicherheiten. Diese können in Form von selbstschuldnerischen Bürgschaften, Besitztümern, Gehaltsabtretungen, etc. im Darlehensvertrag angegeben werden. Eine Kündigungsfrist sowie Kündigungsbedingungen können individuell und nach Absprache vereinbart werden.

Am Ende des Darlehensvertrages darf in keinem Fall die Salvatorische Klausel fehlen. Die Salvatorische Klausel besagt Folgendes: Sollten einige Vertragsklauseln unwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln. Letztendlich werden dann der Ort und das Datum angegeben. Die Unterschrift des Darlehensgebers und des Darlehensnehmers ist zwingend notwendig. Somit erhält der Darlehensvertrag seine Rechtswirksamkeit. Der Darlehensvertrag sollte immer in zweifacher Ausfertigung ausgestellt und unterschrieben werden. Für Darlehensgeber und Darlehensnehmer je ein unterzeichnetes Exemplar. Etwaige Nebenabreden oder spätere Vereinbarungen sollten ebenfalls schriftlich niedergelegt werden und als Anhang dem Darlehensvertrag beigefügt werden.

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