Hinweise zur Gestaltung - Muster Darlehensvertrag
Nicht nur zwischen einem Kreditinstitut und einer Privatperson kann ein Darlehensvertrag zustande kommen. Der Abschluss eines Darlehensvertrages ist auch zwischen zwei Privatpersonen möglich.

Ein sehr wichtiges Kriterium des Darlehensvertrags sind die Sicherheiten. Diese können in Form von selbstschuldnerischen Bürgschaften, Besitztümern, Gehaltsabtretungen, etc. im Darlehensvertrag angegeben werden. Eine Kündigungsfrist sowie Kündigungsbedingungen können individuell und nach Absprache vereinbart werden.
Am Ende des Darlehensvertrages darf in keinem Fall die Salvatorische Klausel fehlen. Die Salvatorische Klausel besagt Folgendes: Sollten einige Vertragsklauseln unwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln. Letztendlich werden dann der Ort und das Datum angegeben. Die Unterschrift des Darlehensgebers und des Darlehensnehmers ist zwingend notwendig. Somit erhält der Darlehensvertrag seine Rechtswirksamkeit. Der Darlehensvertrag sollte immer in zweifacher Ausfertigung ausgestellt und unterschrieben werden. Für Darlehensgeber und Darlehensnehmer je ein unterzeichnetes Exemplar. Etwaige Nebenabreden oder spätere Vereinbarungen sollten ebenfalls schriftlich niedergelegt werden und als Anhang dem Darlehensvertrag beigefügt werden.
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