Bauherren fürchten den Verkauf von Immobilienkrediten
In Krisenzeiten gibt es immer wieder das Phänomen, dass Immobilienkredite an andere Banken oder Investoren verkauft werden. Dies ist für die Darlehensnehmer häufig besorgniserregend, weil sie verunsichert werden.
In Krisenzeiten sind Banken interessiert, Kredite, die ihnen nicht sicher scheinen, loszuwerden. Dies konnte man schon vor einigen Jahren beobachten, und auch jetzt warnen Artikel, die Finanzexperten zitieren, vor einer solchen Praxis. Die Banken möchten so genannte faule Kredite abgeben.
Viele Bauherren wählen als Kreditgeber jene Banken, von denen sie glauben, dass sie diesen ihr Vertrauen schenken können. Sei es, dass die Banken am Ort ansässig sind, man also auch die dort Verantwortlichen möglicherweise persönlich kennt; sei es, weil sie einem bestimmten Bankinstitut besonders zugewendet sind, weil sie von der Werbung und den geführten Verhandlungen überzeugt sind. In jedem Fall besteht zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber ein Vertrauensverhältnis, das mit einem Verkauf, dem der Kreditnehmer nicht zustimmen muss und von dem er möglicherweise gar nicht sofort erfährt, abrupt endet. Meist werden Kredite verkauft, die nicht mehr richtig bedient werden, bei denen also der Kreditnehmer mit Tilgung und/oder Zinszahlung in Verzug geraten ist. In der Vergangenheit wurden die Kredite von den Aufkäufern häufig über das Recht zur Zwangsvollstreckung kurzerhand zur Fälligkeit gebracht. Damit erhielt der neue Investor die Verfügungsgewalt über die Immobilie.
Daher versuchen Politiker und andere interessierte Kreise, stärkere Hindernisse gegen ein solches Vorgehen aufzustellen. Einige sind bereits bei der letzten Welle der Kreditverkäufe durchgesetzt worden. Jetzt wird gefordert, Verkäufe von Krediten an Nicht-Banken nicht mehr zuzulassen. Es soll verboten werden, ordentlich bediente Kredite ohne Einwilligung des Kreditnehmers zu verkaufen. Aber auch für Problemkredite, bei denen Zinsen nicht mehr korrekt bezahlt werden oder die Tilgung nicht mehr geleistet wird, soll ein Sanierungsversuch zwingend vorgeschrieben werden. Vorsichtshalber sollten Bauherren, die neue Kreditverträge unterzeichnen, genau nachlesen, ob ein Verkauf des Vertrages an Dritte möglich ist. Finden sie eine solche Klausel im Vertrag, sollten sie auf Streichung drängen.
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