Beim Busgeldkatalog gibt es keinen Spielraum
Der Busgeldkatalog sieht Strafmaße in finanzieller Art für bestimmte Vergehen im Straßenverkehr vor, die unabhängig von der Art des Fahrzeugs gestaltet sind und dabei variabel nach Bedarf verändert werden.

Allerdings werden die Busgeldkataloge in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen überarbeitet und das ist immer dann der Fall, wenn neue Situationen verstärkt beobachtet wurden, die eine Verkehrsgefährdung bzw. eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer darstellen. Bestes Beispiel hierfür ist das Handyverbot während der Fahrt, das in den letzten Jahren in den Katalog der Geldbußen Einzug gehalten hat. Hier musste im Zuge der technologischen Entwicklungen eine Modifizierung des Katalogs für Geldstrafen vorgenommen werden.
In den letzten Jahren haben sich weitere Veränderungen im Katalog der Geldbußen ergeben, die genau auf die Vergehen abzielen, die häufiger vorkommen. Hier sind es die unangepasste Geschwindigkeit, der gefährliche Überholvorgang, der Verstoß gegen die Vorfahrtsregelung, der Rotlichtverstoß und der zu geringe Abstand zum vorherfahrenden Fahrzeug als wichtigste Delikte im täglichen Straßenverkehr, die eine Verschärfung der Geldstrafen erfahren haben. Erfahrungswerte bei diesen Verkehrsdelikten haben gezeigt, dass das bisherige Strafmaß der Geldbuße offenbar dem verkehrswidrigen Verhalten speziell in diesen Bereichen keinen Einhalt geboten hat und gerade durch die genannten Vorfälle sind die meisten Unfälle auf deutschen Straßen in der jüngsten Vergangenheit zu verzeichnen gewesen. Hier werden in den Busgeldkatalogen gezielt an der Verkehrssicherheit gefeilt und so werden bestimmte Delikte im Strafmaß gezielt angehoben, ohne dass eine durchgehende Anhebung aller Geldbußen erzielt wird.
Für die Parkverstöße und deren Verwarngelder hat sich wiederum in den letzten Jahren keine Veränderung ergeben, da sich hier keine erhöhte Verkehrsgefährdung erkennen ließ und somit die Strafmaße beibehalten werden können.
Im Gegensatz zu den Höhen der Geldstrafen hat sich im Hinblick auf die Fahrverbote in den letzten Jahren auch keine Veränderung ergeben. Hier waren es die Raser und Drängler, die durch ihr Verhalten Unfälle verursacht haben. Aber die Fahrverbote wurden in diesen Fällen in gleichem Maße wie in den letzten Jahren verhängt, wobei diese Verkehrsdelinquenten aber mit deutlich höheren Geldstrafen im Rahmen des Katalogs zu rechnen hatten und auch in Zukunft haben werden.
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