Darlehen Grundschuld - eine Besicherung bei Immobilien
Wer eine Immobilie finanzieren will, benötigt ein Darlehen. Grundschuld - Eintragung ist eine der Sicherungsmöglichkeiten, auf die der Kreditgeber nicht verzichten wird. Die Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen.
Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung kauft, benötigt dazu in der Regel Kredit. Nur selten kann jemand eine solche Investition aus der Westentasche bezahlen. Kredit gibt es aber nicht umsonst. Neben regelmäßiger Zins- und Tilgungszahlung verlangt der Kreditgeber in aller Regel eine Sicherheit, damit er bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners doch noch zu Geld kommen kann. Bei einem Immobilienerwerb ist dies in der Regel ein Eintrag im Grundbuch, in dem neben dem Eigentümer auch die auf dem Grundstück ruhenden Belastungen aufgezeichnet werden. Das Grundbuch ist maßgebend beim Kauf einer Immobilie. Der Notar, der den Kaufvertrag protokolliert, wird regelmäßig einen Grundbuchauszug verlangen, auf dessen Basis dann der Kaufvertrag geschlossen wird.
Einen langfristigen Kredit mit regelmäßiger Zins- und Tilgungszahlung nennt man allgemein Darlehen. Grundschuld ist eine der Besicherungsmöglichkeiten, die Zweite ist die Hypothek. Hypotheken werden von Realkreditinstituten bevorzugt, die die Hypothekenbriefe, die Urkunden über die Grundbucheintragung, zu Refinanzierungszwecken wieder beleihen können. In der Regel wird man aber bei einer Bank finanzieren. Diese ist mit der Darlehen Grundschuld zufrieden. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht an das Darlehen gebunden. Bei einer Rückzahlung bleibt sie in unveränderter Höhe bestehen. Dies hat für den Kreditnehmer den Vorteil, dass er bei erneutem Kreditbedarf sofort über eine Sicherheit verfügt, die keine Eintragungskosten verursacht. Oft dehnt die Bank die durch die Darlehen Grundschuld gegebene Sicherheit durch eine Sicherungsabrede auch auf andere von ihr gewährte Kredite, beispielsweise den Dispositionskredit, aus.
Meist begnügt sich die Bank mit einer Buchgrundschuld. Dies bedeutet, dass die Grundschuld lediglich im Grundbuch eingetragen wird. Bei der Briefgrundschuld dagegen wird auch eine Urkunde ausgestellt, die bei der Bank hinterlegt wird. Dies bietet der Bank die Möglichkeit, die Grundschuld besser refinanzieren zu können, in dem sie den Grundschuldbrief weitergibt.
Hypothek und Grundschuld nennt man auch eine dingliche Sicherheit, weil sie an das Grundstück gebunden sind.
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