Einen Schuldschein erstellen kann man leicht selbst
Wer Geld verleiht, der sollte sich selbst absichern. Mit einem Schuldschein ist man auf der sicheren Seite und hat später im Zweifelsfall einen Beweis in der Hand. Selbst erstellt hat man das Dokument in wenigen Minuten.

So gut man es meint und so vertraut und verlässlich einem die Person, die das Geld leiht, auch scheinen mag, man sollte sich als Schuldner, gerade bei größeren Summen unbedingt selbst absichern. Jeder, der die ernsthafte Absicht hat, die Summe auch wieder ordnungsgemäß zurückzuzahlen, wird kein Problem damit haben, einen Schuldschein zu unterschreiben, in dem alle wichtigen Daten schriftlich festgehalten und dann von den Beteiligten mit ihrer Unterschrift bestätigt werden. Somit ist alles sauber und eindeutig geregelt und keiner muss sich Gedanken machen, ob auch alles wie vereinbart klappt. Einen Schuldschein kann man ganz einfach selbst erstellen. Wichtig ist es lediglich, dass das Dokument in Papierform existiert, wobei man es vorher selbstverständlich auch am Computer erstellen kann. Der Schuldschein muss keine bestimmte Form haben, man sollte nur darauf achten, dass auch wirklich alle wichtigen Daten enthalten sind. Dazu gehören allen voran Name und Anschrift des Schuldners. Auch Geburtsdatum und Geburtsort können nicht schaden, ebenso wenig wie die Personalausweisnummer. So ist gewährleistet, das eindeutig nachzuweisen ist, um welche Person es sich handelt. Dann darf man natürlich nicht vergessen, auch den verliehenen Geldbetrag festzuhalten, und schließlich fehlt noch die Unterschrift des Schuldners, ohne die das ganze Dokument keinerlei Gültigkeit besitzt.
Mehr als diese wenigen wichtigen Punkte muss man bei der Erstellung eines Schuldscheins eigentlich nicht beachten. Es empfiehlt sich dennoch, vorher noch einmal einen Blick in Paragraf 781 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu werfen, denn dort finden sich alle entsprechenden Vorschriften zum Schuldschein. Diesen kann man übrigens auch handschriftlich erstellen, solange alles übersichtlich und vor allem lesbar ist. Schuldscheine müssen nicht zwingend im Besitz des ursprünglichen Gläubigers verbleiben. Es besteht auch die Möglichkeit, dass man den Schuldschein an jemand anderes verkauft, der dann wiederum der neue Gläubiger des Schuldners ist. Wichtig ist, dass sich immer alle Beteiligten, vor allem der Schuldner, an die getroffenen Absprachen halten. Tun sie es nicht, so ist der Schuldschein zumindest ein gewichtiges Argument in der Hand des Gläubigers, sollte die Streitigkeit beispielsweise vor Gericht gehen.
Schreibe Deinen Kommentar
Kommentare
| Titel |
|---|
| Titel |
|---|
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende Inhalte zu diesem Artikel vor. |
Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.
Qualitätskriterien:
Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:
• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen
• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden
• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann
• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen
• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.
| Titel |
|---|

