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Hypotheken - Sicherheit für Gläubiger

Hypotheken sind ein Begriff aus dem Griechischen und bedeutet übersetzt „Unterpfand“. Sie dienen als Sicherheit für den Gläubiger. Bei einer Zwangsversteigerung erhält er zunächst aus dem Erlös das ihm zustehende Geld.

Hypotheken erteilen einem Gläubiger dingliche Rechte an einem Grundstück, auf das dieser dem Schuldner ein Darlehen erteilt hat. Im Bankenwesen werden Hypotheken gern zur Absicherung von Krediten eingesetzt, da diese als Grundpfandrechte gelten. Nicht eingelöste Schulden berechtigen damit einen Gläubiger, die ihm gegen den Schuldner zustehenden Forderungen beispielweise aus einer Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung zu befriedigen.

Während im juristischen Fachjargon Hypotheken das Grundpfandrecht selbst bezeichnen, sind im gängigen Sprachgebrauch eher die Darlehen selbst als Hypotheken bezeichnet. Grundsätzlich verwendet man den Begriff Hypotheken im gängigen Sprachgebrauch als Synonym für besondere Belastungen.

Die Unterscheidung von Hypotheken zu Grundschulden besteht darin, dass diese eine starke Verknüpfung zum Grundstück mit einer persönlichen Forderung gegenüber dem Schuldner bezeichnet. Hypotheken bedingen somit das Vorhandensein einer gegen den Schuldner gerichteten Forderung. Im Regelfall werden mit Hypotheken Darlehensforderungen verknüpft, dies ist aber nicht zwingend erforderlich. Auch andere persönliche Forderungen, die beispielsweise aus Verträgen oder aber auch Schadenersatzansprüchen herrühren, können durch Hypotheken abgesichert werden.

Hypotheken, die Darlehen besichern, schrumpfen parallel mit der Begleichung der finanziellen Verpflichtungen und so reduziert sich eine einstmals vereinbarte Hypothek immer auf die offenen Restforderungen, die sich aus dem besicherten Darlehensvertrag ergeben.

Grundsätzlich sind im Bankenbereich drei unterschiedliche Hypotheken geläufig. Diese werden unterschieden in den Darlehensvertrag, die dingliche Einigung sowie den sogenannten Sicherungsvertrag.

Hypotheken werden grundsätzlich immer im Grundbuch eingetragen und sichern dem Gläubiger damit das Recht an der Immobilie. Die Bedeutung von Hypotheken in der Praxis ist allerdings rückläufig. Schätzungsweise 20 Prozent aller Grundpfandrechte werden in Deutschland nur noch durch Hypotheken besichert. Die Grundschuld ist es, die Hypotheken mehr und mehr verdrängt, wobei diese allerdings noch als Bauhandwerker-Sicherungshypotheken sowie als Zwangshypotheken in dieser speziellen Form ihre Bedeutung behalten.

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