Neu auf wallstreet:online?
Jetzt registrieren | Login
x
Benutzername:

Passwort:

Angemeldet bleiben
Passwort vergessen?

Die Merkmale der Privat- oder Verbraucherinsolvenz

Immer mehr Verbraucher und Unternehmen sind überschuldet oder gar völlig zahlungsunfähig. Die Gründe sind sehr vielfältig. Um die Schulden zu bereinigen, steht dem Betroffenen das Insolvenzverfahren zur Verfügung.

Die Verbraucher- oder auch Privatinsolvenz gilt für Personen, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben oder in der Vergangenheit ausgeübt haben. Für Selbstständige, die über weniger als 20 Gläubiger verfügen und zu denen wiederum keine ehemaligen Angestellten gehören, kann die Privatinsolvenz auch angewendet werden. Darüber hinaus gilt die Regelinsolvenz.

Beide Insolvenzverfahren dienen der Schuldenbereinigung des Betroffenen. Der gesetzliche Rahmen wurde 1999 geschaffen, als die Konkursordnung durch das Insolvenzrecht abgelöst wurde. Das eigentliche Verfahren gliedert sich in vier einzelne Teilabschnitte. Voraussetzung ist eine Überschuldung der betreffenden Person. Das Ziel der Insolvenz ist eine Restschuldbefreiung, die in der Regel nach sechs Jahren eintritt.

Das Verfahren beginnt mit dem außergerichtlichen Einigungsversuch. Hierbei werden alle Gläubiger über die gegebene Zahlungsunfähigkeit des Schuldners informiert. Des Weiteren wird ein Schuldenbereinigungsplan mit einer Aufstellung der zu leistenden Zahlungen vorgelegt. Der Plan muss von allen Gläubigern angenommen werden, ansonsten gilt er als gescheitert. Mit dem Scheitern beginnt das gerichtliche Verfahren. Hierfür wird der Antrag für das Insolvenzverfahren an das zuständige Gericht gestellt. Zur gleichen Zeit muss die Restschuldbefreiung beantragt werden. Stimmt das Gericht dem Antrag zu, wird das Verfahren eröffnet und ein Treuhänder eingesetzt. Dieser ist für den weiteren Vorgang verantwortlich. Am Ende stehen die Wohlverhaltensphase und die Restschuldbefreiung.

Schreibe Deinen Kommentar

 

Kommentare


Es wurden noch keine Kommentare abgegeben.
Passendes im Netz
Titel
Schlagen Sie hier relevante und interessante weiterführende
Inhalte zu diesem Artikel vor.
 
 
Einen Link vorschlagen: 

Unter 'Seite vorschlagen' können Sie eine thematisch und qualitativ passende Website eintragen. Unsere Redaktion wird den Vorschlag zeitnah hinsichtlich seiner Qualität und seinem Mehrwert für unsere User prüfen und die vorgeschlagene Website veröffentlichen oder ggf. ablehnen.

Qualitätskriterien:

Jeder Linkvorschlag wird von dem wallstreet:online-Team hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:

• Der Link muss auf eine Domain mit deutschem Impressum verweisen

• Der Inhalt der vorgeschlagenen Website muss qualitativen Mindestanforderungen entsprechen. Hierzu zählen bspw. der zusätzliche oder ergänzende informative Nutzen sowie ein gegebener Mehrwert für User, die von wallstreet:online auf die vorgeschlagene Website geleitet werden

• Der Text des Verweises sollte prägnant und inhaltich passend gewählt sein, damit aus seiner Formulierung auf das verwiesene Angebot rückgeschlossen werden kann

• Die Länge des Texts darf maximal 50 Anschläge betragen

• Desweiteren besteht für freigegebene Verweise keinerlei Anspruch auf dauerhafte Integration. Das wallstreet:online-Team behält sich vor, veröffentlichte Verweise ohne Ankündigung zu entfernen bzw. durch von der Redaktion als f¨r unsere User als sinnvoller eingestufte Vorschläge zu ersetzen.

Ratgebersuche
Archiv
2009  2010  2011  2012